02.07.2015 14:00:07

DGAP-Stimmrechtsanteile: VBH Holding AG

DGAP-PVR: VBH Holding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VBH Holding Aktiengesellschaft

02.07.2015 14:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Herr Wieland Frank, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

16,04% der Stimmrechte (das entspricht 7358463 Stimmrechten) sind Herrn Frank gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG und gemäß § 22 Abs. 2 zuzurechnen und weitere 55,05% der Stimmrechte (das entspricht 25257606 Stimmrechten) sind Herrn Frank gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.



Von folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Ascalon Holding GmbH, Lisoma Beteiligungs GmbH, ADWIAN OHG.

Über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: ADWIAN OHG.

Die ADWIAN OHG, Kampen, Sylt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

63,96% der Stimmrechte (das entspricht 29344679 Stimmrechten) sind der ADWIAN OHG gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ascalon Holding GmbH, Lisoma Beteiligungs GmbH, Herr Wieland Frank.

Herr Viktor Trenev, Russland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

29,77% der Stimmrechte (das entspricht 13657606 Stimmrechten) sind Herrn Trenev gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ascalon Holding GmbH, Wien, Österreich.

50,23% der Stimmrechte (das entspricht 23045536 Stimmrechten) sind Herrn Trenev gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Herrn Wieland Frank, ADWIAN OHG, Lisoma Beteiligungs GmbH.

Die Ascalon Holding GmbH, Wien, Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

50,23% der Stimmrechte (das entspricht 23045536 Stimmrechten) sind der Ascalon Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Herrn Wieland Frank, ADWIAN OHG, Lisoma Beteiligungs GmbH.

Herr Dr. Eike Matthiessen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

25,28% der Stimmrechte (das entspricht 11600000 Stimmrechten) sind Herrn Matthiessen gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Lisoma Beteiligungs GmbH.

54,72% der Stimmrechte (das entspricht 25103142 Stimmrechten) sind Herrn Matthiessen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Herrn Wieland Frank, ADWIAN OHG, Ascalon Holding GmbH.

Die Lisoma Beteiligungs GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 80,00% (das entspricht 36703142 Stimmrechten) betragen hat.

54,72% der Stimmrechte (das entspricht 25103142 Stimmrechten) sind der Lisoma Beteiligungs GmbH, gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der VBH Holding Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Herrn Wieland Frank, ADWIAN OHG, Ascalon Holding GmbH.



02.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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