15.06.2016 13:24:40

DGAP-News: Sparta AG: Information zum Spruchverfahren der AXA Konzern AG

Sparta AG: Information zum Spruchverfahren der AXA Konzern AG

Sparta AG / Schlagwort(e): Sonstiges

15.06.2016 13:25

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die AXA Konzern AG hat im Jahr 2006 den Zwangsausschluss ("Squeeze-Out")

ihrer Minderheitsaktionäre beschlossen. Seit dem Jahr 2007 wird vor dem

Landgericht Köln ein Spruchverfahren durchgeführt, dass die materielle

Angemessenheit der damaligen Abfindungszahlung überprüft. Die Sparta AG ist

Inhaberin einer bedeutenden Anzahl von Abfindungsergänzungsansprüchen der

AXA Konzern AG. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Sparta AG

möchten wir über ein Zwischenergebnis des Spruchverfahrens wie folgt

informieren:

Die Sparta AG hat heute Kenntnis darüber erlangt, dass im erstinstanzlich

vor dem Landgericht Köln geführten Spruchverfahren der Kölnischen

Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte (KVAG) nunmehr ein

Gutachten vorgelegt wurde. Die KVAG war zum Zeitpunkt ihres Squeeze-Outs

mit 25,63% an der AXA Konzern AG beteiligt. Die Beteiligung an der AXA

Konzern AG stellte den wesentlichen Vermögensgegenstand der KVAG dar. Das

Spruchverfahren der AXA Konzern AG läuft aktuell parallel zum

Spruchverfahren der KVAG sowie zwei weiteren Spruchverfahren im AXA-Umfeld

vor dem Landgericht Köln. In allen vier Verfahren wurden vom Landgericht

Köln die NPP Niethammer Posewang & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft als Gutachter

bestellt: "Um zu gewährleisten, dass bei allen Gutachten die gleichen

Grundsätze zum Zuge kommen waren sämtliche vier Gutachten gleichzeitig

vorzulegen." Im Rahmen des vorgelegten KVAG-Gutachtens, das mehrere 100

Seiten umfasst und Sparta bisher auszugsweise vorliegt, wurde für die AXA

Konzern AG ein Unternehmenswert von EUR 7,431 Mrd. ermittelt.

Die hypothetische Zahlung des Differenzbetrags zwischen damaliger Abfindung

und dem gutachterlich ermittelten Wert hätte für Sparta einen

substanziellen Effekt auf die Vermögens- und Ertragslage. Dieser Betrag

wäre zusätzlich um die gesetzlichen Zinsen zu erhöhen. Insgesamt könnte

sich ein potentieller Zahlungsanspruch zu Gunsten von Sparta in Höhe von

mehr als EUR 35 Mio. beziehungsweise von mehr als EUR 45 je Sparta Aktie

ergeben.

Die Zahlung des Nachbesserungsbetrags unterliegt mehreren Voraussetzungen,

die derzeit noch nicht erfüllt sind. Es handelt sich bei den gemachten

Angaben um rein hypothetische Werte, die zum Zeitpunkt einer endgültigen

und unwiderruflichen Entscheidung höher oder niedriger liegen könnten als

der oben ermittelte potentielle Zahlungsanspruch. Uns liegt derzeit kein

Gutachten zur Unternehmenswertermittlung im Spruchverfahren der AXA Konzern

AG vor. Ebenfalls wurde vom Gericht noch kein mündlicher Termin zur

Diskussion mit dem Gutachter anberaumt. Das Spruchverfahren zur AXA Konzern

AG ist demnach trotz der langen Verfahrensdauer seit dem Jahr 2007 zum

jetzigen Zeitpunkt noch nicht erstinstanzlich entschieden. Wir rechnen

nicht mit einer endgültigen Entscheidung im Spruchverfahren im laufenden

Geschäftsjahr. Zum jetzigen Zeitpunkt können dementsprechend keine

verlässlichen Aussagen darüber getroffen werden, ob und wann es

gegebenenfalls zu einer Nachbesserungszahlung zu Gunsten der Sparta AG

kommt.

Der Vorstand

15.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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