09.08.2016 16:06:45

DGAP-News: Mattil & Kollegen: KTG Agrar SE: Anleihegläubiger müssen handeln!

Mattil & Kollegen: KTG Agrar SE: Anleihegläubiger müssen handeln!

DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe

Mattil & Kollegen: KTG Agrar SE: Anleihegläubiger müssen handeln!

09.08.2016 / 16:07

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Den Anleihegläubigern stehen schwere Zeiten bevor. Nach Angaben der KTG

Agrar SE soll das Insolvenzverfahren Anfang September eröffnet werden.

Anders als in anderen Insolvenzverfahren werden die Anleihegläubiger hier

wohl keinen gemeinsamen Vertreter wählen können. Die Anleihebedingungen der

Anleihe 2011/17 (ISIN: DE000A1H3VN9, Anleihevolumen: 250.000.000,00 EUR)

sehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters nicht vor.

Sollte das Insolvenzgericht Hamburg diese Auffassung teilen, werden die

Anleihegläubiger der Anleihe 2011/17 ihre Ansprüche selbst anmelden und im

Falle der Restrukturierung ihre Rechte sowie Interessen selbst vertreten

müssen.

Etwas anders, aber ebenfalls nicht eindeutig, erscheint die Rechtslage der

Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A11QGQ11, Anleihevolumen i.H.v. 92.000.000,00

EUR.

Die Kanzlei MATTIL vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in

anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als

gemeinsame Vertreter und verfügt über eine über 20-jähirge Expertise im

Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen

(vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei MATTIL die

Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der

German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).

Anleihegläubiger beider Anleihe sollten ihre Interessen jetzt bündeln und

nicht erst die angekündigte Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten. Im

Rahmen des zu erarbeitenden Restrukturierungskonzepts müssen sich die

Anleihegläubiger beteiligen, um ihre Rechte durchzusetzen.

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09.08.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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490867 09.08.2016

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