10.07.2015 13:20:41
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DGAP-News: Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA
Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA
DGAP-News: Hornbach Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Hauptversammlung
Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG
beschließen Rechtsformwechsel in KGaA
10.07.2015 / 13:20
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Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA
Finanzvorstand Roland Pelka: "Hornbach stärkt mit Formwechsel seine
Position am Kapitalmarkt." / Künftig nur noch eine börsenzugelassene
Aktiengattung
Neustadt a. d. Weinstraße, 10. Juli 2015.
Die Hornbach Holding AG wird in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA) umgewandelt. Dies haben die Aktionäre der Gesellschaft
auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2015
einstimmig und auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 10.
Juli 2015 mit einer Mehrheit von mehr als 99 % in Landau (Pfalz)
beschlossen. Nach dem Rechtsformwechsel führt die Gesellschaft die Firma
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. An der Börse wird es mit stimmberechtigten
Stammaktien der KGaA künftig nur noch eine Aktiengattung geben.
"Der Formwechsel in eine KGaA unter Vereinheitlichung der Aktienstruktur
und angestrebter Börsennotierung aller Inhaber-Stückstammaktien der KGaA
stärkt unsere Position am Kapitalmarkt. Er soll überdies mögliche
zukünftige Kapitalaufnahmen und damit die weitere Unternehmensentwicklung
erleichtern", sagte Finanzvorstand Roland Pelka. Die Anzahl der
börsenzugelassenen Holding-Aktien und damit die Marktkapitalisierung werde
sich verdoppeln. Nach den Worten des Finanzvorstands könnte die Bündelung
des Investoreninteresses auf nur noch eine Aktiengattung die Liquidität der
Stammaktien der KGaA steigern.
Der Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA wird erst mit
Eintragung in das Handelsregister wirksam. Damit werden sämtliche
stimmrechtslose Inhaber-Stückvorzugsaktien in stimmberechtigte
Inhaber-Stückstammaktien der KGaA umgewandelt. Auch die
Inhaber-Stückstammaktien der AG werden zu Inhaber-Stückstammaktien der
KGaA.
Die Aktionäre der Hornbach Holding AG werden im Zeitpunkt der Eintragung
des Formwechsels in das Handelsregister Aktionäre der HORNBACH Holding AG &
Co. KGaA. Sie bleiben in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an
Aktien beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels an der
Hornbach Holding waren. Von den Aktionären ist insoweit nichts zu
veranlassen.
Die Vorzugsaktionäre sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine
bare Zuzahlung in Höhe von 0,38 Euro je Vorzugsaktie erhalten. Diese wird
von der Zentralen Abwicklungsstelle, basierend auf den von den
depotführenden Banken gemeldeten Depotbeständen, spätestens am dritten
Bankarbeitstag nach der Eintragung des Formwechsels an die depotführenden
Banken überwiesen.
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10.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hornbach Holding Aktiengesellschaft
Le Quartier Hornbach 19
67433 Neustadt an der Weinstraße
Deutschland
ISIN: DE0006083439
WKN: 608343
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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377045 10.07.2015
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