10.07.2015 13:20:41

DGAP-News: Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA

Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA

DGAP-News: Hornbach Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):

Hauptversammlung

Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Aktionäre der Hornbach Holding AG

beschließen Rechtsformwechsel in KGaA

10.07.2015 / 13:20

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Aktionäre der Hornbach Holding AG beschließen Rechtsformwechsel in KGaA

Finanzvorstand Roland Pelka: "Hornbach stärkt mit Formwechsel seine

Position am Kapitalmarkt." / Künftig nur noch eine börsenzugelassene

Aktiengattung

Neustadt a. d. Weinstraße, 10. Juli 2015.

Die Hornbach Holding AG wird in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft

auf Aktien (KGaA) umgewandelt. Dies haben die Aktionäre der Gesellschaft

auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2015

einstimmig und auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 10.

Juli 2015 mit einer Mehrheit von mehr als 99 % in Landau (Pfalz)

beschlossen. Nach dem Rechtsformwechsel führt die Gesellschaft die Firma

HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. An der Börse wird es mit stimmberechtigten

Stammaktien der KGaA künftig nur noch eine Aktiengattung geben.

"Der Formwechsel in eine KGaA unter Vereinheitlichung der Aktienstruktur

und angestrebter Börsennotierung aller Inhaber-Stückstammaktien der KGaA

stärkt unsere Position am Kapitalmarkt. Er soll überdies mögliche

zukünftige Kapitalaufnahmen und damit die weitere Unternehmensentwicklung

erleichtern", sagte Finanzvorstand Roland Pelka. Die Anzahl der

börsenzugelassenen Holding-Aktien und damit die Marktkapitalisierung werde

sich verdoppeln. Nach den Worten des Finanzvorstands könnte die Bündelung

des Investoreninteresses auf nur noch eine Aktiengattung die Liquidität der

Stammaktien der KGaA steigern.

Der Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der KGaA wird erst mit

Eintragung in das Handelsregister wirksam. Damit werden sämtliche

stimmrechtslose Inhaber-Stückvorzugsaktien in stimmberechtigte

Inhaber-Stückstammaktien der KGaA umgewandelt. Auch die

Inhaber-Stückstammaktien der AG werden zu Inhaber-Stückstammaktien der

KGaA.

Die Aktionäre der Hornbach Holding AG werden im Zeitpunkt der Eintragung

des Formwechsels in das Handelsregister Aktionäre der HORNBACH Holding AG &

Co. KGaA. Sie bleiben in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an

Aktien beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels an der

Hornbach Holding waren. Von den Aktionären ist insoweit nichts zu

veranlassen.

Die Vorzugsaktionäre sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine

bare Zuzahlung in Höhe von 0,38 Euro je Vorzugsaktie erhalten. Diese wird

von der Zentralen Abwicklungsstelle, basierend auf den von den

depotführenden Banken gemeldeten Depotbeständen, spätestens am dritten

Bankarbeitstag nach der Eintragung des Formwechsels an die depotführenden

Banken überwiesen.

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10.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hornbach Holding Aktiengesellschaft

Le Quartier Hornbach 19

67433 Neustadt an der Weinstraße

Deutschland

ISIN: DE0006083439

WKN: 608343

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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377045 10.07.2015

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