25.02.2022 12:20:46
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DGAP-News: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab
DGAP-News: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Sonstiges
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE Eine Gruppe - Eine Börsennotierung HORNBACH Holding schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. Februar 2022. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") hat heute die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") bekannt gegeben. Innerhalb der Annahmefrist, die am 22. Februar 2022 endete, wurden 4.011.904 HORNBACH Baumarkt-Aktien angedient. Dies entspricht etwa 12,61% aller ausstehenden HORNBACH Baumarkt-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Erwerbsangebot durch die HORNBACH Holding erworbenen HORNBACH Baumarkt-Aktien hat sich die Beteiligung der HORNBACH Holding an der HORNBACH Baumarkt auf 90,86% erhöht. Albrecht Hornbach, CEO der HORNBACH Holding, sagt: "Wir freuen uns, dass viele HORNBACH Baumarkt-Aktionärinnen und -aktionäre unser Angebot angenommen haben und wir durch das Delisting die komplexe Doppel-Börsennotierung auflösen können. Als einer der führenden Baumarktbetreiber in Europa präsentiert sich HORNBACH nun auch mit einem klaren Profil am Kapitalmarkt. Dies wird die Fortsetzung unseres erfolgreichen Wachstumskurses weiter fördern." ***
Über die HORNBACH-Gruppe Wichtige Hinweise Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgte in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 - Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind unter www.pluto-offer.com verfügbar. Jeder auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis konnten bzw. können die HORNBACH Holding, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt gewähren. Diese Erwerbe konnten bzw. können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über solche Erwerbe wurden bzw. werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
25.02.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | HORNBACH Holding AG & Co. KGaA |
Hornbachstraße 11 | |
76879 Bornheim | |
Deutschland | |
ISIN: | DE0006083405 |
WKN: | 608340 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1288963 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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1288963 25.02.2022
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