30.06.2016 19:15:36

DGAP-News: GBS Software AG

DGAP-News: GBS Software AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

DGAP-News: GBS Software AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Personalie GBS Software AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

30.06.2016 / 19:15 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Corporate News

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der GBS Software AG (ISIN DE000A14KR27) teilt mit, dass im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 offenkundig wurde, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.



Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde demgemäß die Leistungsfähigkeit der US-amerikanischen Beteiligung GROUP Business Software Corporation, USA, ("GBS Corp.") neu bewertet und zwar vor dem Hintergrund des Verkaufs des Permessa Kundenstammes an die GROUP Business Software Europa GmbH mit Wirkung zum 01.01.2016 sowie darüberhinaus aufgrund der von der GBS Corp. eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen und letztendlich im Hinblick auf den mit Datum vom 01.07.2015 abgeschlossenen Outsourcing-Vertrag für wesentliche Geschäftsbereiche.

Als Ergebnis dieser Neubewertung wurde die Forderung der GBS Software AG an die GBS Corp. in Höhe von 3.774 TEUR außerordentlich um einen Betrag von 3.524 TEUR auf einen Betrag von 250 TEUR einzelwertberichtigt. Gleichzeitig wurde der Beteiligungsansatz von 2.000 TEUR um 1.500 TEUR auf nunmehr 500 TEUR korrigiert.

Diese einmalige Ergebnisbelastung in Höhe von zusammen 5.024 TEUR führt bei einem positiven Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 708 TEUR und außerordentlichen Erträgen von 106 TEUR zu einem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.210 TEUR und somit zu einem Absinken des ausgewiesenen Eigenkapitals auf weniger als 50% des Grundkapitals.

Eine liquiditätsmäßige Belastung ist mit dieser Neubewertung ebensowenig verbunden wie eine Belastung der Ertragsfähigkeit der Gesellschaft im operativen Geschäft. Letztere sehen wir vor dem Hintergrund der durchgeführten Strukturmaßnahmen weiterhin in einem positiven Trend.

Die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG gegenüber der Hauptversammlung wird aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen in der ohnehin anstehenden ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2015 erfolgen, die voraussichtlich in den nächsten Monaten stattfinden wird. Dabei wird der Vorstand die Lage der Gesellschaft darlegen und die weitere Vorgehensweise erläutern.

Aufgrund der positiven Geschäftsverläufe ihrer wesentlichen operativen Beteiligungen und nach derzeitiger Einschätzung geht die Gesellschaft davon aus, dass die Eigenkapitalstruktur bis zum Ende dieses Geschäftsjahres 2016 wieder erheblich verbessert sein wird.

Änderungen im Vorstand:

Wie bereits auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im November 2015 mitgeteilt, endet die Bestellung von Herrn Jörg Ott zum Vorstand der Gesellschaft mit Ablauf des 30.06.2016. Herr Ott wird mit diesem Stichtag aus der Gesellschaft ausscheiden. Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft.

Eisenach, 30. Juni 2016 GBS Software AG Der Vorstand

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476407 30.06.2016

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