19.01.2018 19:31:40

DGAP-News: BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET

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DGAP-News: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Sonstiges

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN SINNERSCHRADER UND

ACCENTURE IM HANDELSREGEISTER EINGETRAGEN / ABFINDUNGSANGEBOT GESTARTET

19.01.2018 / 19:31

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der zwischen der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als abhängiger

Gesellschaft und der Accenture Digital Holdings GmbH als herrschender

Gesellschaft am 7. Dezember 2017 geschlossene Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag ist am 16. Januar 2018 in das für die SinnerSchrader

Aktiengesellschaft zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg

eingetragen worden. Dies wurde am selben Tag vom Handelsregister bekannt

gemacht. Der Vertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der

SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 6. Dezember 2017 mit 97,7 Prozent der

auf der Hauptversammlung vertretenen Stimmen zugestimmt hat, ist mit der

Eintragung wirksam geworden.

Am heutigen Tag hat die Accenture Digital Holdings GmbH das

Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre, zu dem sie sich im

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet hat, im

Bundesanzeiger bekannt gemacht. Danach bietet die Accenture Digital Holdings

GmbH jedem außenstehenden Aktionär der SinnerSchrader Aktiengesellschaft an,

seine auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader

Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 10,21 Euro je

SinnerSchrader-Aktie zu erwerben.

Die Höhe der Abfindung wurde durch die Geschäftsführung der Accenture

Digital Holdings GmbH und den Vorstand der SinnerSchrader Aktiengesellschaft

auf Basis der Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme zum

Unternehmenswert der SinnerSchrader Aktiengesellschaft der Duff & Phelps

GmbH, Frankfurt am Main, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und

auch des Ausgleichs (dazu sogleich) hat der gerichtlich bestellte

Vertragsprüfer ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft

und bestätigt.

Die Angebotsfrist für das Abfindungsangebot hat mit der Bekanntmachung im

Bundesanzeiger begonnen und endet - vorbehaltlich einer Verlängerung der

Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des

Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz

bestimmte Gericht - am 16. März 2018. Das vollständige Angebot und weitere

Informationen zu dem Abfindungsangebot, insbesondere dazu, was Aktionäre tun

müssen, die das Angebot nutzen wollen, sind im Internet unter

http://www.sinnerschrader.ag/de/accenture abrufbar.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft,

die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der

SinnerSchrader Aktiengesellschaft und haben für die Dauer des Vertrags

Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Form einer jährlichen

Geldleistung. Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der

SinnerSchrader Aktiengesellschaft brutto 0,27 Euro je SinnerSchrader-Aktie

abzüglich eines Betrags für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach

dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden

Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

ergibt sich aus dem Bruttoausgleichsbetrag von 0,27 Euro eine

Nettoausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 0,23 Euro je

SinnerSchrader-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der SinnerSchrader

Aktiengesellschaft.

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem

Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr

als 500 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen

wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW.

SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat

Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April

2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.

http://sinnerschrader.com

ANSPRECHPARTNERIN FÜR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Carmen Fesenbeck

Unternehmenskommunikation

presse@sinnerschrader.com

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SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Völckersstraße 38

22765 Hamburg

T. +49. 40. 39 88 55-0

F. +49. 40. 39 88 55-55

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19.01.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SinnerSchrader AG

Völckersstraße 38

22765 Hamburg

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Telefon: +49 (0)40 39 88 55-0

Fax: +49 (0)40 39 88 55-55

E-Mail: ir@sinnerschrader.com

Internet: www.sinnerschrader.com

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WKN: 514190

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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