16.04.2018 15:05:59

DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2018 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Valora Effekten Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2018 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.04.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108 Einladung zur Hauptversammlung


Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 30. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 28. Mai 2018 um 11.00 Uhr in das 'Radisson Blu Hotel', Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 192.413,30 eine Dividende von EUR 0,10 je Aktie auf das gezeichnete Kapital von EUR 1.732.500,00, eingeteilt in 1.732.500 Stückaktien, also insgesamt EUR 173.250,00, fällig am 01. Juni 2018, auszuschütten und EUR 19.163,30 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2017 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mandate der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor, folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen:

-

Herrn Prof. Dr. Claus Becker, selbstständiger Unternehmensberater i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr. Becker ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien.

-

Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH, Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien.

-

Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz, Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsvorsitzender der Spar- und Kreditbank Hardt e.G., Eggenstein-Leopoldshafen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Als Ersatzmitglied wird zur Wahl vorgeschlagen:

-

Herr Michael Düren, Bankkaufmann, derzeit Geschäftsführer der Sportbootschule Steiner GmbH, Frankfurt. Herr Düren ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsmitglied der CCP AG, 63801 Kleinostheim.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die im Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung abgestimmten Ziele. Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat vorgesehenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass alle Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den Aufsichtsratskandidaten und der Gesellschaft, den Organen oder wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.

Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Claus Becker im Falle seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Die Herren Ralf Bake und Claudius Lang erfüllen die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, da Herr Bake Diplom-Kaufmann und Herr Lang Steuerberater und vereidigter Buchprüfer ist.

Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung in dieser Einberufung.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt.


Weitere Angaben und Hinweise:

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 07. Mai 2018 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 21. Mai 2018 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.

 

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
- Hauptversammlungen -
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, die je eine Stimme gewähren.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Die Vollmacht kann schriftlich, in Textform (§ 126b BGB), per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass Herr Antoni Stimmrechte von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten hat.

- Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter
 
http://valora.de/hv
  zum Download bereit.

Die Vollmachten an Herrn Antoni und die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 25. Mai 2018, 12.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:

Herrn Roland Antoni, Lindenweg 12, 76275 Ettlingen
E-Mail: ro.antoni@web.de, Fax: 07243-90004
 

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Gegenanträge/Wahlvorschläge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Herrn Helffenstein, Postfach 912, 76263 Ettlingen
Fax: 07243-90004, E-Mail: info@valora.de
 

Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 13. Mai 2018, 24:00 Uhr eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.

Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 13. Mai 2018, 24:00 Uhr, eingehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sie müssen den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 S. 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 S. 4 und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG). Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Im Übrigen braucht ein Wahlvorschlag nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ein Ausschlusstatbestand nach §§ 127 S. 1, 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens (entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 27. April 2018, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand, Postfach 912, 76263 Ettlingen
E-Mail: info@valora.de
 

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

Mitteilungspflicht nach WpHG

Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung werden von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sowie die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse

http://valora.de/hv
 

zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 und der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

 

Ettlingen, im April 2018

Der Vorstand

 

Nachfolgend: Weitere Informationen zu den Kandidaten des Tagesordnungspunktes 6, Wahlen zum Aufsichtsrat:

Lebenslauf Herr Prof. Dr. Claus Becker
Unternehmensberater i.R. Aufsichtsratsmitglied seit 2003, Vorsitzender seit 2010
(Stand April 2018)

Jahrgang 1946

Studium der Elektrotechnik an der Universität (TU) Karlsruhe
Promotion zum Dr.-Ing. 1978

Gründer und bis 30. Juni 2006 geschäftsführender Gesellschafter der TMG Technologie Management Gruppe

Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Becker Investments GmbH

Gründer und Business-Angel der Ghana Nuts Ltd. in Techiman, Ghana

1995-2013 Beirat/Aufsichtsrat der Kuhnke GmbH, Malente
2005-2013 Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Kuhnke AG, Malente
Seit 2003 Aufsichtsrat der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen
Seit 2010 Aufsichtsratsvorsitzender der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen
2003-2015 Lehrbeauftragter der Universität Karlsruhe (TH)
2009 Bestellung zum Honorarprofessor der Universität Karlsruhe (TH)
2007-2015 Lehrbeauftragter der Steinbeis-Hochschule Berlin und Wissenschaftlicher Leiter der Carl Benz Business School, Gaggenau
Lebenslauf Herr Rechtsanwalt Claudius Lang
Aufsichtsratsmitglied seit 10.05.2010
(Stand April 2018)

Persönliche Daten:

 

Deutscher, geb. in Waldshut, wohnhaft in Karlsruhe.

 

Erstes juristisches Staatsexamen 1983 in Freiburg

 

Zweites juristisches Staatsexamen 1988 in Stuttgart

 

1993 Bestellung zum Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

 

2005 Bestellung zum Vereidigten Buchprüfer

Beruflicher Werdegang:

 

1990/1991 Freie Mitarbeit bei der Price Waterhouse Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main

 

Ab 1991 Mitarbeiter und seit 1995 Sozius in der Kanzlei Lang & Schwarz (Rechtsanwälte-Steuerberater-Vereid. Buchprüfer) in Karlsruhe

Herr Lang ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien:

 

Seit 2000 Mitglied des Aufsichtsrates der Spar- und Kreditbank Hardt eG, Eggenstein-Leopoldshafen, derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrates

Lebenslauf Herr Michael Düren
Aufsichtsratsmitglied seit 27.12.2017
(Stand April 2018)

Persönliche Daten:

Wohnort: Frankfurt
Geburtsort: Bonn, Bad Godesberg
Nationalität: Deutsch
Geschwister: drei

Beruflicher Werdegang:

Berufliche Ausbildung: Ausbildung zum Bankkaufmann im Hause der Sparkasse Bonn

1986 Wertpapierhändler bei 'The Royal Bank of Canada' Frankfurt und neunzehn Monate Händler an der Rheinisch-Westfälischen Börse in Düsseldorf
1987 Wertpapierhändler bei Bank 'Bank of Tokyo, Deutschland AG' Frankfurt, Leitung des Aktienhandels einschließlich der Gruppe DTB
1991 Abteilungsdirektor und zusätzliche Übernahme der Abteilung Aktiensales
1992 Wertpapierhändler bei 'Société Générale-Elsässische Bank & Co' Ffm. Abteilungsdirektor und Chefhändler für deutsche Aktien und Optionsscheine
1995 Vorstand der Düren & Janssen Finanzservice AG
(später Umwandlung in First Future AG)
1998 Geschäftsführer der K.-H. Moeser Börsenmakler GmbH (ab 2000 886 GmbH), danach Vorstand der 886 AG bis zu deren Schließung im Dezember 2014
2015 Geschäftsführer der Sportbootschule Steiner GmbH, Winningen
mit neuen Filialen in Frankfurt und am Bodensee

Herr Düren ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien:

Aufsichtsrat der CCP AG, Kleinostheim Lebenslauf Herr Ralf Bake
(Stand April 2018)

Ralf Bake, geb. 10.11.1966 in Bremen


August 1986 bis Juni 1988 Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank AG, Hannover

Juni bis August 1988

Tätigkeit als Bankangestellter in verschiedenen Abteilungen, Deutsche Bank AG, Oldenburg

September 1988
bis November 1993

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim;
Abschluss: Diplom-Kaufmann
 
Studienschwerpunkte: Bankbetriebslehre und Finanzierung sowie Wirtschaftsprüfung
und Treuhandwesen

seit Dezember 1993

Tätigkeit als selbstständiger Aktienanalyst und Anlageberater sowie Dozent
für Betriebswirtschaftslehre

Oktober 1997
September 2008

Inhaber der MAV Vermögensverwaltung
Ralf bis Bake, Mannheim.
 
Die MAV Vermögensverwaltung Ralf Bake verfügte über die Erlaubnisse für folgende Finanzdienstleistungen: Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung.

seit September 2008

Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH, Mannheim (Nachfolgeinstitut der MAV Vermögensverwaltung Ralf Bake).
 
Die MAV Vermögensverwaltung GmbH verfügt über die Erlaubnisse für folgende Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Anlageverwaltung, Eigengeschäft, Factoring, Finanzierungsleasing und Finanzportfolioverwaltung.


16.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Deutschland
Telefon: +49 7243 90001
Fax: +49 7243 90004
E-Mail: info@valora.de
Internet: http://valora.de
ISIN: DE0007600108
WKN: 760010
Börsen: Auslandsbörse(n) Geregelter Markt Stuttgart, Freiverkehr Berlin, Frankfurt, Hamburg und München

 
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