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17.03.2014 15:09:43

DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA

DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2014 in Festsaal Löwenbräukeller, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

17.03.2014 15:09

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA



München

Wertpapier-Kennnummer 722400 ISIN DE0007224008

Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 25. April 2014, um 11.00 Uhr im Festsaal des Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einzuladen.

Tagesordnung

TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2013 Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von EUR 20.750.991,12 eine Dividende von EUR 16,- je dividendenberechtigter Stückaktie zuzüglich eines Bonus von EUR 15,- je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012/13 Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 13 der Satzung und gemäß §§ 96, 101 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit von Herrn Bernhard Soltmann läuft mit Beendigung der Hauptversammlung ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Bernhard Soltmann, München Geschäftsführender Gesellschafter der Allocation Network GmbH

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/14 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises geben wir folgende Adresse an:

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: 0049 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA - Investor Relations - Marsstraße 46-48, 80335 München Telefax: 0049 89 5122 2520 E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 4. April 2014 (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 18. April 2014, zugehen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmachten sind, wenn sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Personen oder Institutionen erteilt werden, in Textform zu erteilen.

Bei Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 Abs. 8 AktG erfasste Personen oder Institutionen genügt es, wenn die Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmacht muss den Erfordernissen des § 135 AktG entsprechen.

Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung ist die Erfüllung der Teilnahmebedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte zurückweisen.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 10. April 2014, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm zugänglich gemacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 659.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien mit jeweils ebenso vielen Stimmrechten.

München, im März 2014

Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin Sedlmayr Geschäftsführungsgesellschaft mbH





17.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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