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17.04.2014 15:18:12

DGAP-HV: Klassik Radio AG

DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2014 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

17.04.2014 15:18

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Klassik Radio AG

Augsburg

WKN: 785747 ISIN: DE0007857476

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg Montag, den 26. Mai 2014 Hotel Dorint, Augsburg



Wir laden unsere Aktionäre ein

zu der am 26. Mai 2014 um 11.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 30. September 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 30. September 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012/13

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012/13

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der im Jahresabschluss der Klassik Radio AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von Euro 325.991,31 ausgewiesene Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen.

5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 ('Rumpfgeschäftsjahr 2013').

6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Rumpfgeschäftsjahrs 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klassik Radio-AG für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 826.528,71 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie für EUR das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 579.000,00

Vortrag auf neue Rechnung EUR 247.528,71

7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

9. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Der unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten; insbesondere lässt er die Verpflichtungen des Aufsichtsrats nach § 87 AktG unberührt.

Die Beschlussfassung unter diesen Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das geltende Vergütungssystem für den Vorstand, wie es im Vergütungsbericht, der Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Geschäftsberichte ist, dargestellt ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das bestehende System zur Vergütung des Vorstands zu billigen.

10. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die RöverBrönner Susat GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.

Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse:

Klassik Radio AG c/o GFEI IR Services Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Telefax: 0 69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de

spätestens bis zum Ablauf des 19. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen.

Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Versammlung und am Tag der Hauptversammlung, also vom 22. Mai 2014 bis einschließlich 26. Mai 2014, nicht statt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Die Vollmachtserteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:

Klassik Radio AG c/o GFEI IR Services Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Telefax: 0 69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de

* Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

* Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen.

* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.klassikradio.de unter Konzern, Investor Relations, Hauptversammlung zur Verfügung gestellt sind.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse:

Klassik Radio AG c/o GFEI IR Services Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt Telefax: 0 69 743 037 22 E-Mail: hv@gfei.de

* per Post bis zum 22. Mai 2014 (24.00 Uhr)

* per Telefax oder per E-Mail bis zum 26. Mai 2014, 08:00 Uhr (MEZ)

erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.

(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals (entspricht 241.250 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 25. April 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:

Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg

Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 11. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

Klassik Radio AG Investor Relations Imhofstraße 12 86159 Augsburg Telefax: +49 (0)821/50 70 - 505 E-Mail: ir@klassikradioag.de

Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.klassikradio.de unter Konzern, Investor Relations, Hauptversammlung in den 'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung:

Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.klassikradio.de unter Konzern, Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG zum 30. September 2013, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzern-Abschluss zum 30. September 2013, der gemeinsame Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/13, der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2013, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2013, der gemeinsame Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2013, die Darstellung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter genannter Internetadresse zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.

Augsburg, im April 2014

Klassik Radio AG

Der Vorstand





17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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