04.06.2014 15:07:54

DGAP-HV: IFA Hotel & Touristik AG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2014 in Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

04.06.2014 15:07

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft



Duisburg

ISIN DE0006131204 WKN 613120

Wir laden unsere Aktionäre zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am Donnerstag, 17. Juli 2014, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013.

Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für

a) das Geschäftsjahr 2014 sowie

b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.



5. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Die Gesellschaft beabsichtigt, zur Finanzierung von Hotelprojekten und zur Stärkung des Eigenkapitals eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 17.160.000,00, eingeteilt in 6.600.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu EUR 34.320.000,00 durch Ausgabe von bis zu 13.200.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 51.480.000,00 erhöht. Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt ('Neue Aktien'). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR 2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 1:2, d.h. eine alte Stückaktie berechtigt zum Bezug von zwei neuen Stückaktien. Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 1:2 zum noch festzusetzenden Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte von der VEM Aktienbank AG zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2014 enden. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Platzierung - mindestens aber in Höhe des Mindestausgabebetrages gemäß § 9 Abs. 1 AktG - festzusetzen.

c) Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann innerhalb der Bezugsfrist über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben ('Überbezug'). Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien errechnet sich aus den 13.200.000 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien, die er aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts beziehen darf. Wenn Überbezugsmeldungen für mehr als die Anzahl der nicht bezogenen Neuen Aktien abgegeben werden, werden die Überbezugsmeldungen nicht oder nur teilweise angenommen. In diesem Fall wird der Überbezug quotal zugeteilt, das heißt in dem Verhältnis, in dem die gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt wurden. Soweit die Ausübung von gesetzlichen Bezugsrechten oder Überbezugsmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von neuen Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien.

d) Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird hinfällig, wenn und soweit die Neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 gezeichnet worden sind.

e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.



6. Beschlussfassung über Satzungsänderung zum Ausschluss des Verbriefungsanspruchs der Aktionäre

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat durch die Änderung des § 10 Abs. 5 AktG die Möglichkeit eröffnet, den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und demgemäß zu beschließen:

a) Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils wird ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist. Es können Sammelurkunden über Aktien ausgestellt werden.

b) § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

'Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie zugelassen ist. Es können Sammelurkunden über Aktien ausgestellt werden.'



7. Wahlen zum Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2013 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Alexander M. Sebastian Vik, scheiden zum Ende ihrer Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juli 2014 aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl zu wählen:

* Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,

* Dr. Hans Vieregge, Hannover, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale,

* Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,

* Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Geschäftsführer der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria,

* Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,

* Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria.



Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt.

Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen.

Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.

Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:

Santiago de Armas Fariña ist Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. als beherrschende Gesellschafterin der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U.. Zudem erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.

Francisco López Sánchez ist Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. als beherrschende Gesellschafterin der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und ist ebenso Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos de Francisco López Sánchez S.A. und Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López.

Roberto López Sánchez ist Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der beherrschenden mittelbaren Gesellschafterinnen, Lopesan Touristik S.A. und der Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Geschäftsführer der Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López.

Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft Lopesan Touristik S.A. beherrschende Gesellschafterin der an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionärin Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. ist. Zudem erhält er gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG werden folgende Angaben gemacht: Santiago de Armas Fariña

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* S. de Armas y Asociados, S.L.

* Megahotel Faro, S.L.

* Bitumex, S.A.

* Meloneras Golf, S.A.

* Altamarena, S.A.

* Casticar, S.A.

* Expo Meloneras, S.A.

* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.

* Lopesan Touristik S.A.

* Lorcar Asesores, S.L.

* Oasis Beach Maspalomas, S.L.

* Promociones Faro, S.A.

* Maspalomas Resort S.L.

* Cook-Event Canarias S.A.

* Creativ Hotel Buenaventura S.A.

* Creativ Hotel Catarina S.A.

* Hijos de Francisco López Sánchez S.A.

* Interhotelera Española S.A.

* Promociones El Pedrazo S.A.

* Promociones Llanos de Maspalomas S.A.

* Punto de Sol S.A.

* RMR Hotel Consulting S.L.

* Santa Agueda Sun Golf S.L.

* Varadero Center S.L.



Dr. Hans Vieregge

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

* Emsland Stärke GmbH, Emlichheim

* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg



Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München

* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München

* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti Greenland', München

* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein



Francisco López Sánchez

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.

* Lopesan Satocan Investment, S.L.

* Maspalomas Golf, S.A.

* Meloneras Golf, S.L.

* NFLS, S.L.

* Promociones El Pedrazo, S.A.U.

* Promociones Llanos de Maspalomas, S.A.

* Santa Águeda Sun Golf, S.L.

* Lopesan Touristik S.A.

* Casticar S.A.

* Promociones Faro S.A.



Roberto López Sánchez

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* Altamarena S.A.

* Casticar, S. A.

* Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.

* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.

* Lopesan Touristik, S.A.

* Maspalomas Resort, S.L.

* Oasis Beach Maspalomas, S.L.

* Promociones Faro, S.A.

* R.M.R. Hotel Consulting, S.L.

* Expo Meloneras, S.A.

* Megahotel Faro, S.L.

* Meloneras Golf, S.L.

* Varadero Center, S.L.

* Bitumex, S.A.

* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.

* Dehesa de Jandía, S.A.

* Explotaciones Jandía, S.A.

* Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, S.A.

* Jandía Dunas, S.A.

* Cook-Event Canarias S.A.

* Creativ Hotel Catarina S.A.

* Interhotelera Española S.A.

* Maspalomas Golf S.A.

* Promociones El Pedrazo S.A.

* Promociones Llanos de Maspalomas S.A.

* Rolopsan S.L.



Antonio Rodríguez Pérez

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* LORCAR ASESORES S.L.

* Bahía Meloneras, S.C.P.

* Casticar, S.A. (Inmobiliaria)

* Expo Meloneras, S.A.

* Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L.

* Isla Gas, S.L.

* Jandía Beach Center S.A.



Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo,

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

* Club de Campo El Cortijo de GC S.A.

* Quesoventura S.L.

* Inversiones La Lucera S.L.

* Promociones El Cortijo Telde S.L.

* Procor San Ignacio Dos S.L.

* Fundación Canaria Tatronos V.P.



Unterlagen

Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' zugänglich:

* die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung;

* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013,

* der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB,

* der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.



Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 10. Juli 2014, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 26. Juni 2014 (00:00 Uhr, MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe

Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden.

a) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.

Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2014@computershare.de



b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' heruntergeladen werden.

Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 15. Juli 2014, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2014@computershare.de



Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist.

Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte.

Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 15. Juli 2014, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail.: IFA-HV2014@computershare.de



Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.

Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.

Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.

d) Rangfolge

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.

Rechte der Aktionäre

Recht zur Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens 16. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg

Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 2. Juli 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92

Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.

Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.

Hinweis zu sonstigen Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft nach § 124 a AktG:

Auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' sind vom Tag der Einberufung an zugänglich:

* der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll;

* die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (vgl. oben Unterlagen);

* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG);

* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind;

* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind;

* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang);

* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. (2), 126 Abs. (1), 127, 131 Abs. (1) AktG.

Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.160.000 und ist eingeteilt in 6.600.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 75.147 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.

Duisburg, im Juni 2014

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand





04.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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