Greiffenberger Aktiengesellschaft
Augsburg
ISIN: DE0005897300 / WKN: 589730
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 (virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG
am Donnerstag, den 7. Juli 2022, um 14:00 Uhr (MESZ) die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt wird.
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet
und die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie
nachstehend unter Abschnitt V.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten in der Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg
(Sheridan Tower). Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft) vor Ort ist nicht möglich.
I. TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.
Dezember 2021, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs.
1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr
2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinnes
Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung |
eingesehen werden.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat
den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 jeweils aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger
AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt damit.
|
2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von EUR 1.895.734,07 in voller Höhe, das heißt in Höhe eines Betrages von EUR 1.895.734,07, in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
|
3. |
Vorlage des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüfte Vergütungsbericht 2021 wird
der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung ist gemäß § 120 Abs. 5 AktG zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht vorgesehen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.
|
6. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die sämtlich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet planmäßig
mit der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2022. Der Hauptversammlung soll daher vorgeschlagen werden,
die Herren Stefan Greiffenberger, Dr. Antonio Fernández und Dirk Liedtke erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß der Empfehlung
C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Wahl als Einzelwahl durchgeführt werden. Die Hauptversammlung ist an
die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex abgegeben. Die vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Antonio Fernández und Dirk Liedtke sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats
als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Mit dem Vorschlag von Herrn Stefan Greiffenberger,
eines der Gesellschafter der Hauptaktionärin der Greiffenberger AG, wird der Eigentümerstruktur der Gesellschaft Rechnung
getragen. Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen jeweils sowohl über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein Mitglied
des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch über den in § 100 Abs. 5 AktG für ein
weiteres Mitglied geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner sind
die Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den Kandidaten
versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils einzeln folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Herrn Stefan Greiffenberger, wohnhaft in Augsburg, Unternehmer
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b) |
Herrn Dr. Antonio Fernández, wohnhaft in Augsburg, Vorstandsvorsitzender der HOSOKAWA Alpine AG, Augsburg
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c) |
Herrn Dirk Liedtke, wohnhaft in Wörthsee, Geschäftsführer der LEAD Corporate Finance & Consulting GmbH, München
|
Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den gemäß lit. a) bis c) zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten nach deren Wahl durch die Hauptversammlung Herr Stefan Greiffenberger aus der Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl
zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgeschlagen werden wird.
Gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen
von Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär offengelegt:
- |
Herr Stefan Greiffenberger ist Gesellschafter der Hauptaktionärin, der Greiffenberger Holding GmbH
|
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den weiter vorgeschlagenen Kandidaten, den Herren Dr. Fernández und
Liedtke und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde.
Sowohl Herr Greiffenberger als auch Herr Dr. Fernández und Herr Liedtke haben keine Mandate in anderen Aufsichtsräten, die
nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne.
Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten
neben ihren Aufsichtsratsmandaten sind den auf der Internetseite der Gesellschaft
https://greiffenberger.de/hauptversammlung |
zugänglich gemachten Lebensläufen zu entnehmen.
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II. VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
Im nachfolgenden Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Greiffenberger
AG (auch Gesellschaft genannt) im Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert. Der Vergütungsbericht stellt die den gegenwärtigen und früheren
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.
Der Bericht erläutert ferner die Höhe und Struktur der Bezüge der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat.
A. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021
Zusammenfassung des wirtschaftlichen Umfelds der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021
Die wirtschaftliche Entwicklung blieb auch im Geschäftsjahr 2021 von den Folgen der Corona-Pandemie und deren Eindämmung beeinflusst.
Besonders die durch die Eindämmungsmaßnahmen entstandenen Lieferengpässe sowie die gestiegenen Energiepreise waren für die
wirtschaftliche Gesamtentwicklung weiterhin von Bedeutung.
Die Covid-19-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2021 auch die Automobilindustrie, die ein wichtiger Zielmarkt für die Gesellschaft
bzw. deren Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH ist, weiter negativ beeinflusst. Insbesondere der Mangel an Halbleitern
setzte nicht nur den Automobilunternehmen zu, sondern wirkte sich auch negativ auf die Transportindustrie und in Folge auf
die Lieferketten aus. Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden im Jahr 2021 mit knapp 11,8 Mio. Neufahrzeuge rund 2 % weniger
als im Vorjahr zugelassen.
Das Geschäftsjahr 2021 war zudem gekennzeichnet durch enorme Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite. Insbesondere die Stahlpreise
wiesen eine bis dato nicht gekannte Dynamik auf. Zusätzlich kam es zu teils deutlichen Lieferverzögerungen, die auch andere
Bereiche wie Maschinenteile betraf. Daneben war eine Verknappung und Verteuerung der Frachtkapazitäten zu beobachten.
Performance der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021
Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft als Industrieholding ohne eigenen operativen Umsatz wird im Wesentlichen durch die
Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaft, der J.N. Eberle & Cie. GmbH (nachfolgend auch Eberle), mit der auch ein Gewinnabführungsvertrag besteht, bestimmt.
Die Geschäftsentwicklung des Greiffenberger-Konzerns wurde auch im Geschäftsjahr 2021 stark von der Corona-Krise beeinflusst,
da die Unternehmens-Gruppe unter anderem in konjunktursensiblen Bereichen tätig ist. Die wichtigsten Zielmärkte sind weiterhin
der Maschinenbau, die stahl- und metallverarbeitende sowie die Automobilindustrie. Alle Industrien waren stark bzw. sind weiterhin
von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen.
Eberle ist es in diesem anspruchsvollen Umfeld gelungen, Zusatzaufträge von einem bestehenden Großkunden zu erhalten. Daneben
trug die im Vergleich zum Wettbewerb gute Lieferperformance dazu bei, den Umsatz im Geschäftsjahr 2021 deutlich zu steigern.
Das Geschäftsjahr 2021 startete somit mit dem höchsten Umsatz eines ersten Quartals seit Beginn der Restrukturierung der Unternehmensgruppe
der Gesellschaft. Während das zweite Quartal einen verhältnismäßig normalen Umsatzverlauf aufwies, konnte der Umsatz im dritten
Quartal nochmals deutlich gesteigert und der höchste Quartalsumsatz in der jetzigen Struktur der Greiffenberger-Gruppe erzielt
werden. Auch das vierte Quartal konnte mit einem Quartalsrekord das Geschäftsjahr 2021 abrunden. Insgesamt erzielte die Greiffenberger
Gruppe den höchsten Jahresumsatz seit Beginn der Restrukturierung. Im gleichen Zeitraum konnten außerdem Auftragseingänge
verbucht werden, die noch oberhalb des Umsatzes lagen. Die Book-to-Bill-Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz) lag
im Gesamtjahr bei 1,19 (Geschäftsjahr 2020: 1,03). Insgesamt lag der Bruttoumsatz des Berichtsjahres bei EUR 59,4 Mio. (Geschäftsjahr
2020: EUR 44,3 Mio.), was einer Steigerung von 33,9 % verglichen mit dem Vorjahr entspricht.
Vor diesem Hintergrund erzielte die Gesellschaft ein Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 2,1 Mio.
(Geschäftsjahr 2020: EUR 17,2 Mio.). Im Vorjahr war das Konzern-EBIT aufgrund des Immobilienverkaufes durch einen positiven
einmaligen Sondereffekt gekennzeichnet gewesen. Ohne diesen Sondereffekt hätte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ein
EBIT in Höhe von EUR -1,6 Mio. erzielt. Das EBIT der Greiffenberger-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 lag somit innerhalb des prognostizierten
Intervalls von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.
Die Geschäftsentwicklung der J.N. Eberle & Cie. GmbH ist im Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund einer extremen Dynamik
auf der Beschaffungsseite insgesamt deutlich besser verlaufen, als dies Anfang des Geschäftsjahres angedacht war. Insbesondere
der rasante Umschwung aus der Phase der Kurzarbeit in eine weitgehende Vollauslastung stellte die Unternehmen der Greiffenberger
Gruppe vor hohe Herausforderungen, die sehr gut bewältigt werden konnten. Aufgrund der beschriebenen Dynamik konnten die Preise
auf der Kundenseite nicht in gleicher Geschwindigkeit auf das angestrebte Niveau gebracht werden. Dies wird eine der wesentlichen
Aufgaben für das laufende Geschäftsjahr 2022 werden.
Auf der Finanzierungsseite konnte die ursprünglich angedachte Anschlussfinanzierung über die LfA Förderbank im Geschäftsjahr
2021 nicht abgeschlossen werden. Dafür gelang es, zusätzliche Kreditrahmen mit zwei namhaften deutschen Bankinstituten zu
generieren, die das geplante weitere Wachstum absichern sollen.
Eingedenk aller mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Aspekte und Unberechenbarkeiten ergibt sich in Summe für das Geschäftsjahr
2021 ein gutes Gesamtbild für die Performance der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen.
Veränderungen im Vorstand
Seit dem Beginn des 1. Januar 2021 besteht der Vorstand der Gesellschaft ausschließlich aus Herrn Martin Döring, der in Personalunion
als alleiniger Geschäftsführer auch die Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH führt. Das vormals weitere Vorstandsmitglied
Herr André Bertram ist zum 31. Dezember 2020 aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 endeten die Ämter des damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats,
Herrn Marco Freiherr von Maltzan, sowie des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats, Herrn Peter Baumgartner. Die ordentliche
Hauptversammlung hat Herrn Dr. Antonio Fernández und Herrn Dirk Liedkte zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In
seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat im Anschluss Herrn Stefan Greiffenberger zum Aufsichtsratsvorsitzenden
und Herrn Dirk Liedtke zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Verabschiedung und Billigung des Vorstandsvergütungssystems nach § 87a AktG
Im Frühjahr 2021 hat der Aufsichtsrat entsprechend der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
vom 12. Dezember 2019 (ARUG II) umgesetzten Regelungen erstmals ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Greiffenberger AG nach Maßgabe
des durch das ARUG II neu eingeführten § 87a AktG aufgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 hat dieses
Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 84,10 % gebilligt. Ausführliche Informationen zu dem Vergütungssystem gemäß § 87a
AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.greiffenberger.de
> Investor Relations > Corporate Governance >Vergütungsbericht.
Keine Anwendung des Vorstandsvergütungssystems auf die laufenden Dienstverträge im Geschäftsjahr 2021
Das aktuelle Vergütungssystem gilt für alle ab dem 22. April 2021 neu abzuschließenden, zu ändernden oder zu verlängernden
Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern. Die zuvor abgeschlossenen Dienstverträge unterliegen diesem Vergütungssystem, das
gleichzeitig bislang das einzige vom Aufsichtsrat aufgestellte Vergütungssystem der Gesellschaft gemäß § 87a AktG ist, nicht.
Der aktuelle Dienstvertrag des einzigen Mitglieds des Vorstands, Herrn Martin Döring, wurde in seiner aktuell gültigen Fassung
am 16./28. September 2020, d.h. vor Beschlussfassung und Billigung des aktuellen Vergütungssystems, abgeschlossen. Daher wurde
das aktuelle Vergütungssystem bislang noch nicht auf Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft angewandt.
Anwendung des abstrakten Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021
Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist abschließend in § 13 der Satzung der Gesellschaft
geregelt. Mit einer Mehrheit von 95,11 % hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 das abstrakte
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
vollständig angewendet.
B. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Greiffenberger AG setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen, und variablen, erfolgsabhängigen
Bestandteilen zusammen. Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung sind insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds,
dessen persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft.
Feste Vergütungsbestandteile
Die Festvergütung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2021 setzt sich aus Grundvergütung und Nebenleistungen zusammen.
Die Grundvergütung wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt. Die jährliche Grundvergütung des einzigen im Geschäftsjahr
2021 amtierenden Vorstandsmitglieds Martin Döring betrug EUR 245.249,52.
Zusätzlich erhielt das Vorstandsmitglieder Nebenleistungen, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens, Gehaltsfortzahlungen
im Krankheits- oder Versterbensfalle, Zuschüsse zu bzw. Aufnahme in Versicherungen und der Abschluss einer D&O-Versicherung.
Der konkrete Betrag der Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021 des Vorstandsmitglieds betrug EUR 11.010,35.
Die feste Vergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds Herrn Martin Döring fördert die langfristige
Entwicklung der Gesellschaft, indem sie ein sicheres, planbares und wettbewerbsfähiges Einkommen darstellt und dadurch keinen
Anreiz schafft, unnötige Risiken im Zusammenhang mit der variablen Vergütung einzugehen. In Verbindung mit den variablen Vergütungsbestandteilen
schaffen die festen Vergütungsbestandteile Anreize, das operative Geschäft an der übergeordneten Geschäftsstrategie auszurichten
und damit der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zu dienen.
Variable Vergütungsbestandteile
Die variable gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 für das in dem Geschäftsjahr amtierende Vorstandsmitglied
Martin Döring setzte sich aus einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage und einer variablen Vergütung
mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage zusammen.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage umfasst (i) eine
einjährig bemessene variablen Vergütung auf Basis des jährlichen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
in Höhe von 0,55 % des EBITDA 2021, maximal EUR 30.000,00 pro Jahr, (Einjährige EBITDA-Vergütung), und (ii) eine weitere einjährig bemessene variable Vergütung, die vom Erreichen von zwei bis drei persönlichen Zielen
für das Geschäftsjahr 2021 abhängt, in Höhe begrenzt auf 0,55 % des EBITDA 2021, maximal jedoch EUR 30.000,00 pro Jahr (Zielabhängige Vergütung). Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist jeweils das nach IFRS ermittelte konsolidierte EBITDA gemäß dem Konzernabschluss
der Gesellschaft maßgeblich. Für die Zielabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 wurden folgende persönliche Ziele
vereinbart: Erreichen einer Anschlussfinanzierung für den Konzern ohne LfA-Bürgschaftszusagen und das Erarbeiten einer nachhaltigen
Strategie für die J.N. Eberle GmbH. Die vorbezeichneten Leistungskriterien für die variable Vergütung wurden angewandt.
Die Auszahlung der Einjährigen EBITDA-Vergütung und der Zielabhängigen Vergütung erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses
2021. Da die zugrundeliegende Leistung jedoch bereits bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 vollständig erbracht wurde,
schließt die in diesem Vergütungsbericht jeweils ausgewiesene "gewährte" Vergütung die im Geschäftsjahr 2021 erdiente Einjährige
EBITDA-Vergütung und Zielabhängige Vergütung ein, wenngleich die Auszahlung erst nach Ablauf des Berichtsjahrs erfolgt. Dies
ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Performance und Vergütung
im Berichtszeitraum sicher. Die in diesem Sinne im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Einjährige EBITDA-Vergütung
beträgt EUR 21.600,00 und die Zielabhängige Vergütung beträgt EUR 16.100,00.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte sich
am durchschnittlichen EBITDA über einen bestimmten Zeitraum (Mehrjährige EBITDA-Vergütung). Die Mehrjährige EBITDA-Vergütung entsprach vereinbarungsgemäß 1,1 % des durchschnittlichen jährlichen EBITDA von jeweils
maßgeblichen drei Jahren (für 2020 der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 bzw. für 2021 der Geschäftsjahre 2020, 2021 und
2022), höchstens jedoch EUR 75.000,00 pro Jahr. Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist insoweit das anhand des Konzernabschlusses
nach IFRS ermittelte konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie.
GmbH maßgeblich. Die Auszahlung der Mehrjährigen EBITDA-Vergütung, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche
maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen.
Diese einzelnen, variablen Vergütungsbestandteile fördern die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem die Einjährige
EBITDA-Vergütung und die Mehrjährige EBITDA-Vergütung an der wesentlichen Steuerungskennzahl des Konzerns (EBITDA) und die
Zielabhängige Vergütung an strategisch wichtigen Zielen der Gesellschaft anknüpfen und so Anreize geschaffen werden, das operative
Geschäft an der übergeordneten Unternehmensstrategie auszurichten.
2. Einhaltung der Maximalvergütung
Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht
eine jährliche Maximalvergütung von EUR 400.000 für jedes Vorstandsmitglied vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr
2021 nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe hierzu oben unter Abschnitt A.).
Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung, verstanden als die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162
Abs. 1 Satz 1 AktG, des einzigen amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn Martin Döring EUR 368.959,87 und die des früheren
Mitglieds des Vorstands Herrn André Bertram EUR 257.500,00.
Dementsprechend wäre die im aktuellen Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung auch eingehalten worden, falls die vorgenannten
Vergütungen dieser Maximalvergütung unterfielen.
3. Rückforderung variabler Vergütung (Clawback)
Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht
prinzipiell Regelungen über die Rückforderung variabler Vergütung (Clawback) vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr
2021 jedoch nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe hierzu oben unter Abschnitt A.). Nach
den für die im Geschäftsjahr 2021 in den maßgeblichen Dienstverträgen der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden oder zuvor ausgeschiedenen
Vorstandsmitgliedern vereinbarten Regelungen ist keine Rückforderung variabler Vergütung (Clawback) vorgesehen.
Dementsprechend wurden im Geschäftsjahr 2021 auch keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.
4. Leistungen Dritter
Im Geschäftsjahr 2021 wurden dem einzigen in dem Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglied Martin Döring keine Leistungen
von einem Dritten in Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
5. Leistungen bei Vertragsbeendigung
Im Vorstandsdienstvertrag des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds sind keine Leistungen für den
Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall je nachdem, was geringer ist den Wert von
zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen.
Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt
keine Zahlungen an den Vorstand. Gegenüber den Vorständen bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden
Kontrollwechsels.
6. Gewährte und geschuldete Vergütung
In der nachfolgenden Tabelle wird die dem einzigen aktiven Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 und zum Vergleich
im Geschäftsjahr 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt. Enthalten sind alle
Beträge, die dem Vorstandsmitglied im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise
alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht erfüllten Vergütungen (geschuldete Vergütung).
Im Abschnitt einjährig variable Vergütung schließt die Darstellung der "gewährten" Vergütung diejenigen Vergütungsbestandteile
ein, deren zugrundeliegende Leistung bis zum jeweiligen Bilanzstichtag am 31. Dezember vollständig erbracht wurden. Somit
werden die Auszahlungen aus der einjährig variablen Vergütung für das Berichtsjahr angegeben, wenngleich die Auszahlung erst
nach Ablauf des jeweiligen Berichtsjahrs erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und
stellt die Verbindung zwischen Performance und Vergütung im Berichtszeitraum sicher.
Die mehrjährig variable Vergütung umfasst in der Tabelle als gewährte Vergütung diejenigen Vergütungsbestandteile, die im
Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020 fällig und durch entsprechende Barleistung erfüllt wurden.
Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG außerdem der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung anzugeben.
Im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Vorstands
|
|
Martin Döring
(Mitglied seit 01.11.2016)
|
|
|
2021
|
2020
|
|
|
In TEUR |
In % |
In TEUR |
In % |
Feste Vergütung
|
Grundvergütung |
245 |
66% |
242 |
70% |
|
Nebenleistungen |
11 |
3% |
12 |
3% |
Summe
|
256 |
69% |
254 |
74% |
Einjährige variable Vergütung
|
EBITDA-Vergütung für das GJ 2021 |
22 |
6% |
0 |
- |
|
EBITDA-Vergütung für das GJ 2020 |
0 |
- |
50 |
15% |
|
Zielabhängige Vergütung für das GJ 2021* |
16 |
4% |
0 |
- |
Mehrjährige variable Vergütung
|
EBITDA-Durchschnittsvergütung 2018 - 2020 |
75 |
20% |
0 |
- |
|
EBITDA-Durchschnittsvergütung 2017 - 2019 |
0 |
- |
40 |
12% |
Summe
|
369
|
100%
|
344
|
100%
|
Sonstiges |
0 |
- |
0 |
- |
Gesamtvergütung
|
369
|
100%
|
344
|
100%
|
* Für das Geschäftsjahr 2020 existierte noch keine zielabhängige Vergütung.
Frühere Mitglieder des Vorstands
Die nachfolgende Tabelle zeigt die dem früheren Mitglied des Vorstands Herr André Bertram im Geschäftsjahr 2021 gewährte und
geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Enthalten sind alle Beträge, die ihm im Berichtszeitraum tatsächlich
zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht erfüllten Vergütungen (geschuldete
Vergütung). Den weiteren früheren Mitgliedern des Vorstands, Herrn Thorsten Braun (Mitglied bis 31. Dezember 2018), Herrn
Marco Freiherr von Maltzan (Mitglied bis 25. April 2016) und Herrn Stefan Greiffenberger (Mitglied bis 21. April 2016), wurde
im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands gemäß § 162 Abs. 1
Satz 1 AktG gewährt oder geschuldet. Im Einklang mit § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG werden in diesem Vergütungsbericht personenbezogene
Angaben für ehemalige Mitglieder des Vorstands unterlassen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden
sind.
(in TEUR)
|
|
André Bertram
(Mitglied bis 31.12.2020)
|
Feste und variable Vergütung
|
Nebenleistungen |
0 |
|
Sonstiges |
258 |
Sonstiges
|
0 |
Gesamtvergütung
|
258
|
C. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
1. Vergütungsbestandteile, Vergütungsregeln
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich feste Vergütungsbestandteile nebst Auslagenersatz, nicht
aber variable Vergütungselemente vorgesehen. Die feste Vergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und
leistet so einen mittelbaren Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Das Vergütungssystem incentiviert Aufsichtsratsmitglieder zugleich, sich proaktiv für die Förderung der Geschäftsstrategie
einzusetzen, indem der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters angemessen berücksichtigt wird.
Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.500,00 für
jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung sowie an Sitzungen, die anstelle solcher per Telefonkonferenz, per Videokonferenz oder
als Kombination von Präsenzsitzung, Telefon- und/oder Videokonferenz stattfinden, solange die Gesamtzahl der Sitzungen im
Kalenderjahr (einschließlich Präsenzsitzungen) nicht mehr als acht (8) beträgt.
Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden jährlich EUR 24.000,00 für seinen Stellvertreter EUR
18.000,00 sowie für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder jährlich je EUR 12.000,00 jeweils zuzüglich der auf die Vergütung
anfallenden Umsatzsteuer. Im Falle, dass ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahrs
angehört, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss
über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Dementsprechend hat die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni
2021 einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst und das der Hauptversammlung dabei vorgelegte
abstrakte Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 95,11 % der abgegebenen Stimmen beschlossen.
Das beschlossene Vergütungssystem sowie die Satzung der Gesellschaft finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.greiffenberger.de
> Investor Relations > Corporate Governance > Vergütungsbericht bzw.
www.greiffenberger.de
> Investoren > Corporate Governance > Satzung.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG
In den nachfolgenden Tabellen wird die den aktiven und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 und 2020
gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.
Zum 30. Dezember 2021 amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats
|
|
Feste Vergütung
|
Sitzungsgeld
|
Gesamt
|
|
|
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
Stefan Greiffenberger
(Vorsitzender)
|
2021 |
46 |
51% |
43 |
49% |
89 |
2020 |
21 |
62% |
13 |
38% |
35 |
Dirk Liedtke
(Stellv. Vorsitzender)
|
2021 |
11 |
51% |
11 |
49% |
22 |
2020 |
0 |
- |
0 |
- |
0 |
Dr. Antonio Fernandez
|
2021 |
0 |
- |
0 |
- |
0 |
2020 |
0 |
- |
0 |
- |
0 |
Im Geschäftsjahr 2021 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats
|
|
Feste Vergütung
|
Sitzungsgeld
|
Gesamt
|
|
|
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
Marco Freiherr von Maltzan
(bis 23.06.2021)
|
2021 |
41 |
52% |
39 |
48% |
80 |
2020 |
29 |
62% |
18 |
38% |
46 |
Peter Baumgartner
(bis 23.06.2021)
|
2021 |
7 |
50% |
7 |
50% |
14 |
2020 |
0 |
- |
0 |
- |
0 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
|
|
Feste Vergütung
|
Sitzungsgeld
|
Gesamt
|
|
|
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
In % GV |
In TEUR |
Rudi Ludwig
(bis 18.12.2020)
|
2021 |
13 |
88% |
2 |
12% |
15 |
2020 |
14 |
67% |
7 |
33% |
21 |
D. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Nachfolgend wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung der Greiffenberger AG im Vergleich zur jährlichen
Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dargestellt. Eine vergleichende Darstellung der
Vorstandsvergütung mit der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG wird
gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG erstmals im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und dann nur für die Geschäftsjahre
2021/2022 erfolgen.
Die Ertragsentwicklung wird sowohl anhand der Konzern-Kennzahlen (IFRS) Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als auch anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
der Greiffenberger AG (HGB) dargestellt. Das anhand des IFRS-Konzernabschlusses ermittelte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) ist als wesentliche Kennzahl maßgebliche Bezugsgröße der variablen Vergütung und hat damit einen maßgeblichen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.
Geschäftsjahr
|
2020
|
2021
|
Veränderung in %
|
I. Ertragsentwicklung
|
|
|
|
Konzern-Umsatzerlöse gem. IFRS (TEUR)
|
43.873 |
58.712 |
34 |
Konzern-EBIT gem. IFRS (TEUR)
|
17.152 |
2.134 |
-88 |
Konzern-EBITDA gem. IFRS (TEUR)
|
19.081 |
4.100 |
-79 |
Jahresergebnis Greiffenberger AG gem. HGB (TEUR)
|
3.031 |
1.896 |
-37 |
II. Vorstandsvergütung (in TEUR)
|
|
|
|
Martin Döring
|
344 |
369 |
7% |
Frühere Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
André Bertram
(bis 31.12.2020)
|
202 |
258 |
28% |
Thorsten Braun
(bis 31.12.2018)
|
20 |
0 |
-100% |
III. Aufsichtsratsvergütung (in TEUR)
|
|
|
|
Stefan Greiffenberger
(Vorsitzender)
|
35 |
89 |
154% |
Dirk Liedtke
(Stellv. Vorsitzender)
|
0 |
22 |
- |
Dr. Antonio Fernandez
|
0 |
0 |
- |
Frühere Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
Marco Freiherr von Maltzan
(bis 23.06.2021)
|
46 |
80 |
74% |
Peter Baumgartner
(bis 23.06.2021)
|
0 |
14 |
- |
Rudi Ludwig
(bis 18.12.2020)
|
21 |
15 |
-29% |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin
formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs.
3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt Verantwortung des Wirtschaftsprüfers unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Haftungsbeschränkung
Der Durchführung des Auftrags und unserer Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten Auftragsbedingungen
der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der SONNTAG IT
audit GmbH zugrunde (www.sonntag-wp.de/auftragsbedingungen; Stand: 07. April 2022).
Augsburg, den 02. Mai 2022
SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Dr. Burkhard-Böck
Wirtschaftsprüferin
|
Mairock
Wirtschaftsprüfer
|
|
III. GESAMTZAHL DER Aktien UND STIMMRECHTE
Von den insgesamt ausgegebenen 5.855.629 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung
angehören, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.855.629 Stückaktien
gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 5.855.629 Stimmen.
IV. ZUGÄNGLICH ZU MACHENDE UNTERLAGEN
Der Bericht des Aufsichtsrats, der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die
Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB), alle vorgenannten Unterlagen jeweils für das Geschäftsjahr 2021,
der gemäß § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021, der Vorschlag des Vorstandes für
die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Lebensläufe von Herrn Stefan Greiffenberger, Herrn Dr. Antonio Fernández und Herrn
Dirk Liedtke sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
zugänglich. Diese Unterlagen werden zudem auch während der virtuellen Hauptversammlung dort zugänglich sein.
V. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. | |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten;
Internetservice
|
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, in der zuletzt
durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 und zur vorübergehenden Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September
2021 (Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021) geänderten Fassung, (nachstehend COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und zum Schutz
der Beteiligten entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.
Die gesamte, in den Räumlichkeiten der Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg (Sheridan Tower), stattfindende Hauptversammlung
wird zu diesem Zweck am 7. Juli 2022 ab 14:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter der Internetadresse
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
live in Bild und Ton übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben (siehe hierzu
Ziffer 2 Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung verfolgen. Darüber hinaus können ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre
persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie über den
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung Fragen stellen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere
ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts sowie des
Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).
Der passwortgeschützte Internetservice zur Hauptversammlung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung
ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 2 Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung), und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung nutzen zu können,
müssen die Aktionäre sich mit ihren Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung werden den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen
haben, übersandt. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung.
2. | |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
|
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind
nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß
nachgewiesen haben.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht die Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des 16. Juni 2022 beziehen (Nachweisstichtag). Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des 30. Juni 2022 unter einer
der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen.
|
Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
|
|
oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 633
|
|
oder per E-Mail: anmeldung@better-orange.de
|
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen
ordnungsgemäßen und fristgemäß bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG sicherzustellen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und sich
erst danach als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligen, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
3. | |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
|
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht,
auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (elektronische Briefwahl).
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht ab dem 16. Juni 2022,
00:00 Uhr (MESZ), vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022 zur Verfügung.
Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft können bis zum Beginn
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über
den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.
Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben,
so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt entgegen der Ankündigung
gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
4. | |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
|
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können sich bei der
Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.
Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu
erfragen sind.
Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
zur Verfügung.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2
AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre allein im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigten
steht hierfür die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen
Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
|
Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
|
|
oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 655
|
|
oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de
|
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 möglich. Vor und während der virtuellen Hauptversammlung am
7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht möglich.
Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die erhaltenen Zugangsdaten nutzt.
Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüberhinausgehender
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer
Vollmacht eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
5. | |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
|
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
zur Ausübung ihrer Stimmrechte in der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach
eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche
oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
entgegen der Ankündigung gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung noch während der virtuellen Hauptversammlung
Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und mit Ausnahme
der Ausübung des Stimmrechts auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der
Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter der Internetadresse
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der
Weisungen. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und ihr
Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
|
Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
|
|
oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 655
|
|
oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de
|
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7.
Juli 2022 zur Verfügung. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf
oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
6. | |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
|
Die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft
keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige
Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung
sowie den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.
Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über
das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht
Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
1. | |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz
3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 6. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen sind ausschließlich zu richten an:
|
Greiffenberger AG - Der Vorstand - Eberlestraße 28 86157 Augsburg
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Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens hinsichtlich
des Mindestanteilsbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten (§
122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
bekannt gemacht.
2. | |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
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Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl.
§ 126 AktG) stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor
der Hauptversammlung unterbreiten.
Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
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Greiffenberger AG - Der Vorstand - Eberlestraße 28 86157 Augsburg
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Anderweitig übermittelte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden
den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen
Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich
gemacht zu werden.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden. Gegenanträge
oder Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht
hat.
3. | |
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
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Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten
haben das Recht im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Hs. COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er
die Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden, wenn dies dem Vorstand sinnvoll
erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während
der virtuellen Hauptversammlung zu.
4. | |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
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Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, und ihre Bevollmächtigten
können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter
Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift
erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der
Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.
5. | |
Weitergehende Erläuterungen
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Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten Aktionärsrechten sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
abrufbar.
VII. DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE
Die Greiffenberger AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Anmeldekarten-Nummer,
die dem Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung,
die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
nutzt, die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied
ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der
Inhalt der eingereichten Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse
des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn sowie ein gegebenenfalls erhobener
Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch
ihren Vorstand, Herrn Martin Döring. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgender Kontaktmöglichkeit:
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Greiffenberger AG - Der Vorstand - Eberlestraße 28 86157 Augsburg
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Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden,
übermittelt die ihr Depot führende Bank oder der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen
Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilte Zugangsdaten sowie die IP-Adresse, von der aus der Aktionär oder sein
Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr
mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG. Die Gesellschaft
speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise
soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten
zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig
bis zu drei Jahre. Ist ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, wird die Gesellschaft dessen personenbezogene Daten
auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG sowie vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens
zwölf Monate speichern. Eine längere Speicherung durch die Gesellschaft ist zudem zulässig, solange dies für Rechtsverfahren
erforderlich ist; Rechtsgrundlage ist insofern § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz
1 lit. f) DS-GVO.
Die Dienstleister der Greiffenberger AG, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden und/oder
werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt, welche für die Ausführung
der jeweils beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und ihren Bevollmächtigten
sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten, wenn sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart
in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung eingetragen. Diese
Daten können von Aktionären und ihren Bevollmächtigten während der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei
Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
von Aktionären wird auf die Erläuterungen unter Ziffer VI.1. Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG und Ziffer VI.2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz verwiesen.
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft
über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art.
18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit)
gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.
Information zum Widerspruchsrecht bei Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO
erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO). Die betreffenden personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr von
der Verantwortlichen verarbeitet, es sei denn, diese kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
die die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Aktionärs oder Bevollmächtigten überwiegen, oder die Verarbeitung
dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:
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Greiffenberger AG - Der Vorstand - Eberlestraße 28 86157 Augsburg
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Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
entweder des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern,
in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.
VIII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite
https://greiffenberger.de/hauptversammlung
abrufbar.
Augsburg, im Mai 2022
Greiffenberger Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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