16.05.2013 15:24:21

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires AG

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2013 in CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, 20355 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.05.2013 / 15:24

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Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 ISIN DE0005229504

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG



Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am

Dienstag, dem 25. Juni 2013, 11.00 Uhr, in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 49.858.228,36 Euro wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 5,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 43.368.138,00 Euro.

b) Der verbleibende Betrag von 6.490.090,36 Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.



Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 5,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Die Amtszeit von Herrn Dr. Heinrich Kraft, Mitglied des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2013. Herr Dr. Heinrich Kraft hat am 13. Dezember 2012 Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft seinen Entschluss mitgeteilt, aus Altersgründen nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung zu stehen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Es ist vorgesehen, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Claus-Matthias Böge, Sprecher des Vorstands der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Persönliche Daten: Geburtsdatum: 13.02.1959 Geburtsort: Kiel

Ausbildung: Banklehre bei der Landesbank Schleswig-Holstein/Girozentrale (heute: HSH Nordbank AG) Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg

Beruflicher Werdegang:

1987- Trinkaus & Burkhardt KGaA (heute: HSBC Trinkaus & Burkhardt 1990 AG), Bereich Mergers & Acquisitions

1990- Geschäftsführer KST Stahltechnik GmbH, zuständig für die 1993 Bereiche Controlling, Personal, Recht, Steuern, Verwaltung

1993- ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, kaufmännischer 2001 Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der ECE-Gruppe

Seit Mitglied und seit 2003 Sprecher des Vorstands der Deutsche 2001 EuroShop AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

- Douglas Holding AG, Hagen/Westfalen



Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

- keine



Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex zu den persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Herrn Claus-Matthias Böge zur Bijou Brigitte-Gruppe, zu den Organen der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beteiligten Aktionären:

- Die Deutsche EuroShop AG, deren Sprecher des Vorstands Herr Claus-Matthias Böge ist, vermietet mittelbar an die Bijou Brigitte-Gruppe Laden- und Geschäftsflächen.



Herr Dr. Friedhelm Steinberg, dessen Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats noch für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, läuft, soll erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Herr Dr. Friedhelm Steinberg qualifiziert sich aufgrund seiner Tätigkeit als Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, auch als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.885.116 Stück.

Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 4. Juni 2013, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o UniCredit Bank AG CBS40GM 80311 München Telefax +49 89 54002519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Adresse zu erfolgen:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG HV/Stimmrechtsvertretung Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Telefax +49 40 6026409 E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB.

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene Anträge. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit.

Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis zum 23. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an folgende Anschrift übermittelt werden:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG HV/Stimmrechtsvertretung Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Telefax +49 40 6026409 E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG Investor Relations Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Telefax +49 40 6026409 E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum 10. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG Investor Relations Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Telefax +49 40 6026409 E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse bis zum 10. Juni 2013, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags kann auch abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:

Bijou Brigitte modische Accessoires AG Investor Relations Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Telefax +49 40 6026409 E-Mail: hv13@bijou-brigitte.com

Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. Weitergehende Erläuterungen der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung.

Veröffentlichungen auf der Internetseite Weitere Informationen sind der Internetseite der Bijou Brigitte modische Accessoires AG www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations/hauptversammlung zu entnehmen. Unter der Rubrik 'Hauptversammlung' stehen alle relevanten Formulare und Unterlagen zum Download für die Aktionäre bereit. Darüber hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG zur Hauptversammlung zu finden.

Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Hamburg, im Mai 2013

Bijou Brigitte modische Accessoires AG

Der Vorstand





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16.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Poppenbütteler Bogen 1 22399 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 606090 Fax: +49 40 6026409 E-Mail: ir@bijou-brigitte.com Internet: http://www.group.bijou-brigitte.com ISIN: DE0005229504 WKN: 522 950 Börsen: Auslandsbörse(n) Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Regulierter Markt: Hamburg, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt, Xetra Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 211474 16.05.2013
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