Exklusiver Live-Stream direkt von der World of Trading - 2 Tage mit einzigartigen Themen und Experten. Kostenlos teilnehmen + Videos erhalten. -w-
05.07.2013 15:08:01

DGAP-HV: BHE Finanz AG

DGAP-HV: BHE Finanz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: BHE Finanz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BHE Finanz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

05.07.2013 / 15:08

---------------------------------------------------------------------

BHE Finanz AG

Hamburg

- ISIN: DE0008222506 - WKN: 822250 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 15. August 2013, 09:00 Uhr (MESZ),

in der

Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

_____________________________________________________________________

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.



3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.



4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.



5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Herr Helmut Strixner hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2012 niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Dr. Arne Kruse zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Herr Dr. Arne Kruse soll durch die Hauptversammlung noch einmal gewählt werden. Aus diesen Gründen sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Dr. Arne Kruse, Vorstandsvorsitzender der Orbitak AG, wohnhaft in Hude, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Herr Dr. Arne Kruse wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Herr Dr. Arne Kruse übt die folgenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:



- TFI Energie Verwaltungs AG, Hamburg und

- TFI Immobilien Verwaltungs AG, Hamburg.



Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall, AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG i. V. m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.



6. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

'Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das Geschäftsjahr 2012 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 (Vorsitzender), EUR 3.750,00 (stellvertretender Vorsitzender) und EUR 2.500,00 (einfaches Mitglied) jeweils gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer. Die Vergütung wird am Tag nach der Hauptversammlung gezahlt.'



7. Beschlussfassung über die Änderung der Firma, durch entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Die Gesellschaft führt die Firma:

Primea Invest AG.'



II.

Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 1.650.000,00 und ist eingeteilt in 1.650.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 1.650.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

BHE Finanz AG c/o UniCredit Bank AG CBS40GM 80311 München Telefax: +49 (0) 89 5400-2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

bis spätestens am

Donnerstag, 8. August 2013 (24:00 Uhr MESZ)

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den

Donnerstag, 25. Juli 2013 (00:00 Uhr MESZ),

und muss der Gesellschaft spätestens am

Donnerstag, 8. August 2013 (24:00 Uhr MESZ)

unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Im Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. WpHG hingewiesen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung abrufbar.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

BHE Finanz AG HV 2013 Große Elbstraße 45 22767 Hamburg Telefax: +49 (40) 696 528 359 E-Mail: hv@bhe-ag.de

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls fristgerecht anmelden. Ein Formular zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung) erhältlich. Das Formular für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters muss an die auf dem Formular angegebene Adresse versandt werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des Dienstag, 13. August 2013 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich.

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals erreichen, das entspricht zurzeit 82.500 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Montag, 15. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

BHE Finanz AG HV 2013 Große Elbstraße 45 22767 Hamburg E-Mail: hv@bhe-ag.de

Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind ebenfalls ausschließlich an die vorstehende Adresse zu übersenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären mit Begründung, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des Mittwoch, 31. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Auskunftsrecht des Aktionärs

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung abrufbar.

Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der BHE Finanz AG unter http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Hamburg, im Juli 2013

BHE Finanz AG

Der Vorstand





---------------------------------------------------------------------

05.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch Unternehmen: BHE Finanz AG Große Elbstraße 45 22767 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 696528350 Fax: +49 40 696528359 E-Mail: info@bhe-ag.de Internet: http://www.bhe-ag.de ISIN: DE0008222506 WKN: 822250 Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Hamburg, Hannover, Freiverkehr in Stuttgart, Berlin Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 220087 05.07.2013

Nachrichten zu BHE Finanz AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu BHE Finanz AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!