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17.06.2022 18:00:06

DGAP-CMS: Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Energiekontor AG / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.06.2022 / 18:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 (2022)

Das von der Energiekontor AG am 20. Mai 2022 per Ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm für den Zeitraum 20. Mai 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023 wird durchgeführt. Ein Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wird maximal bis zu 80.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 9.000.000 begrenzt ist. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch.

Das Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf.html veröffentlicht.

Über die Energiekontor AG:

Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen Erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit über 30 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde 2010 um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor Wind- und Solarparks mit einer Nennleistung von rund 330 Megawatt im eigenen Bestand. Auch wirtschaftlich möchte die Energiekontor AG eine Pionierrolle einnehmen und in allen Zielmärkten schnellstmöglich die ersten Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren.

Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Augsburg, Bernau bei Berlin, Potsdam, Berlin-Spandau und Hildesheim. Außerdem ist das Unternehmen mit Niederlassungen in England (Leeds), Schottland (Edinburgh, Glasgow), Portugal (Lissabon), USA (Houston/Texas und Rapid City/South Dakota) und Frankreich (Toulouse, Rouen) vertreten.

Die stolze Bilanz seit Firmengründung: Mehr als 130 realisierte Windparks und 13 Solarparks mit einer Gesamtleistung von deutlich über 1 Gigawatt. Das entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 1,8 Mrd. Euro.

Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350 / ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

Kontakt:
Energiekontor AG
Till Gießmann
Investor Relations 
Tel.: +49 421 3304-126
E-Mail: till.giessmann@energiekontor.de
www.energiekontor.de



17.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Energiekontor AG
Mary-Somerville-Straße 5
28359 Bremen
Deutschland
Internet: www.energiekontor.de

 
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