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18.12.2017 21:31:40

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im

Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

18.12.2017 / 21:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im

Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung

Berlin, 18. Dezember 2017 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200,

WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des

satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals gegen

Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR

34.295.343 auf EUR 34.570.343 durch Ausgabe von 275.000 neuen auf den

Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen. Die neuen Aktien wurden auf

Grundlage der am 24. Oktober 2017 bekannt gemachten Aktienbezugsvereinbarung

bei dem US-Investor Global Corporate Finance (GCF) zum Platzierungspreis von

EUR 2,198 je neuer Aktie privat platziert. Der Platzierungspreis entspricht

95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage.

Der Gesellschaft werden durch diese Kapitalerhöhung Bruttoerlöse in Höhe von

EUR 604.450,00 zufließen.

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2017 mitgeteilt, beabsichtigt

die MOLOGEN AG ihr Recht auf Inanspruchnahme ("Draw Down Notice") gegenüber

dem Investor in den kommenden Monaten auszuüben. Gemäß aktueller Planungen

wird MOLOGEN damit innerhalb der nächsten Monate - abhängig von den

Marktgegebenheiten - mehrere weitere Kapitalmaßnahmen in ähnlichem Umfang

wie die heute beschlossene durchführen, bis die Gesellschaft das

Gesamtvolumen der Aktienbezugsvereinbarung in Höhe von ursprünglich

3.394.725 (jetzt noch 3.119.725) Aktien voll ausgeschöpft hat. Die neuen

Aktien werden jeweils zu einem Platzierungspreis in Höhe von 95% des

volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage nach

Erklärung der jeweiligen Inanspruchnahme ausgegeben. Der Umfang einer

Inanspruchnahme entspricht dem täglichen Umsatzvolumen auf bestimmten

Handelsplattformen während der letzten fünf Handelstage vor Erklärung der

Inanspruchnahme multipliziert mit einem Faktor und ist auf einen

Gesamtkaufpreis der je Inanspruchnahme insgesamt zu platzierenden Aktien in

Höhe von EUR 1.000.000 begrenzt. Auf Basis dieser künftigen Kapitalmaßnahmen

könnten der Gesellschaft - auf Basis des derzeitigen Aktienkurses und

abhängig von der weiteren Kursentwicklung - in den kommenden Monaten

Bruttoerlöse in Höhe von rund EUR 8 Millionen zufließen. Diese würden für

die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über Q1 2018 hinaus sowie

insbesondere zur weiteren Umsetzung der Strategie "Next Level" verwendet.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,

in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein

Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten

Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den

Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung

(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung

nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.

Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein

öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in

den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter

Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser

Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder

an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder

wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Kontakt

Claudia Nickolaus

Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

investor@mologen.com

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Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke

oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende

Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als

zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.

Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf

geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,

Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere

Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft

gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf

hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die

tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft

gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

Veröffentlichung wiedergeben.

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18.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MOLOGEN AG

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Fax: 030 / 841788-50

E-Mail: presse@mologen.com

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ISIN: DE0006637200

WKN: 663720

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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