18.12.2017 21:31:40
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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung
MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung
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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im
Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung
18.12.2017 / 21:31 CET/CEST
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
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MOLOGEN AG beschließt erste Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im
Oktober 2017 beschlossenen Aktienbezugsvereinbarung
Berlin, 18. Dezember 2017 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200,
WKN 663720) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des
satzungsmäßigen genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR
34.295.343 auf EUR 34.570.343 durch Ausgabe von 275.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen. Die neuen Aktien wurden auf
Grundlage der am 24. Oktober 2017 bekannt gemachten Aktienbezugsvereinbarung
bei dem US-Investor Global Corporate Finance (GCF) zum Platzierungspreis von
EUR 2,198 je neuer Aktie privat platziert. Der Platzierungspreis entspricht
95% des volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage.
Der Gesellschaft werden durch diese Kapitalerhöhung Bruttoerlöse in Höhe von
EUR 604.450,00 zufließen.
Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2017 mitgeteilt, beabsichtigt
die MOLOGEN AG ihr Recht auf Inanspruchnahme ("Draw Down Notice") gegenüber
dem Investor in den kommenden Monaten auszuüben. Gemäß aktueller Planungen
wird MOLOGEN damit innerhalb der nächsten Monate - abhängig von den
Marktgegebenheiten - mehrere weitere Kapitalmaßnahmen in ähnlichem Umfang
wie die heute beschlossene durchführen, bis die Gesellschaft das
Gesamtvolumen der Aktienbezugsvereinbarung in Höhe von ursprünglich
3.394.725 (jetzt noch 3.119.725) Aktien voll ausgeschöpft hat. Die neuen
Aktien werden jeweils zu einem Platzierungspreis in Höhe von 95% des
volumengewichteten Durchschnittskurses der letzten fünf Handelstage nach
Erklärung der jeweiligen Inanspruchnahme ausgegeben. Der Umfang einer
Inanspruchnahme entspricht dem täglichen Umsatzvolumen auf bestimmten
Handelsplattformen während der letzten fünf Handelstage vor Erklärung der
Inanspruchnahme multipliziert mit einem Faktor und ist auf einen
Gesamtkaufpreis der je Inanspruchnahme insgesamt zu platzierenden Aktien in
Höhe von EUR 1.000.000 begrenzt. Auf Basis dieser künftigen Kapitalmaßnahmen
könnten der Gesellschaft - auf Basis des derzeitigen Aktienkurses und
abhängig von der weiteren Kursentwicklung - in den kommenden Monaten
Bruttoerlöse in Höhe von rund EUR 8 Millionen zufließen. Diese würden für
die Finanzierung des Geschäftsbetriebes über Q1 2018 hinaus sowie
insbesondere zur weiteren Umsetzung der Strategie "Next Level" verwendet.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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