19.04.2012 15:30:13

DGAP-Ad hoc: W.E.T. Automotive Systems AG

DGAP-Adhoc: W.E.T. Automotive Systems AG: Angebot an die Aktionäre zum Erwerb eigener Aktien / Bestätigung der Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Amerigon durch die Hauptversammlung geplant

W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien/Vertrag

19.04.2012 15:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZUM NACHFOLGEND ANGEKÜNDIGTEN ANGEBOT SIND NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DIE BZW. INNERHALB DER USA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft haben heute beschlossen, die von der Gesellschaft gehaltenen 143.683 eigenen Aktien den Aktionären der W.E.T. AG im Verhältnis ihrer Beteiligung zum Erwerb anzubieten. Hierzu wird die W.E.T. AG am morgigen 20. April 2012 ein entsprechendes Angebot im elektronischen Bundesanzeiger (der seit 1. April 2012 unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt wird) veröffentlichen.



Die Erwerbsfrist wird vom 23. April 2012 bis zum 14. Mai 2012 (jeweils einschließlich) laufen. Der Erwerbspreis wird EUR 44,95 je Aktie betragen. Zum Erwerb werden nur die Personen berechtigt sein, die bereits vor Beginn der Erwerbsfrist (Stand vom 20. April 2012, abends) Aktionäre der W.E.T. AG sind.

Das Erwerbsverhältnis wird 22:1 betragen, d.h. für jeweils 22 W.E.T.-Aktien kann eine eigene Aktie bezogen werden. Ein organisierter Handel der Erwerbsrechte wird nicht stattfinden. Die Erwerbsrechte sind jedoch frei übertragbar. Erwerbsrechte, die nicht innerhalb der Erwerbsfrist ausgeübt werden, werden wertlos verfallen. Eigene Aktien, die nicht bereits aufgrund der Ausübung von Erwerbsrechten erworben werden, werden ebenfalls ausschließlich den Aktionären der W.E.T. AG, die am Abend des 20. April 2012 W.E.T.-Aktien in ihren Wertpapierdepots halten, im Wege eines Mehrerwerbs angeboten. Mehrerwerbswünsche müssen ebenfalls innerhalb der Erwerbsfrist abgegeben werden. Die im Rahmen des Angebots erworbenen Aktien werden den Aktionären voraussichtlich am 18. Mai 2012 durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.

Die Einzelheiten des Angebots zum Erwerb eigener Aktien sind dem Angebot zu entnehmen, das am 20. April 2012 im elektronischen Bundesanzeiger (der seit 1. April 2012 unter dem Namen 'Bundesanzeiger' weitergeführt wird) veröffentlich wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. AG haben heute ebenfalls beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2012 vorzuschlagen, einen Beschluss über die Bestätigung des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. August 2011 zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Amerigon Europe GmbH, Augsburg, vom 16. Juni 2011 zu fassen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag enthält ein Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 44,95 je Stückaktie und eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17 nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr. Gegen den Zustimmungsbeschluss hat die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Anfechtungsklage erhoben. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 5. April 2012 den Zustimmungsbeschluss erstinstanzlich für nichtig erklärt. Die Gesellschaft beabsichtigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

Odelzhausen, den 19. April 2012

Der Vorstand

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Diese Mitteilung ist kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Deutschland. Sie stellt keinen Wertpapierprospekt dar und sie ist insbesondere kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Wertpapiere dürfen in den USA nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die in dieser Mitteilung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft erwähnten Wertpapiere einschließlich der Erwerbsrechte sind nicht und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des Securities Act oder den Gesetzen von Einzelstaaten registriert und dürfen daher zu keiner Zeit in die oder innerhalb der USA direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der weiteren anwendbaren Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA (oder sofern eine solche Transaktion nicht unter den jeweiligen Regelungsbereich fällt) und soweit dies im Übrigen mit weiteren anwendbaren US-amerikanischen Rechtsvorschriften in Einklang steht. Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot oder Teile davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den USA durchzuführen.

19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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