10.06.2015 20:39:30

DGAP-Ad hoc: VBH Holding AG

DGAP-Adhoc: VBH Holding Aktiengesellschaft: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Wechsel im Aufsichtsrat

VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie

10.06.2015 20:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Korntal-Münchingen, den 10.06.2015

Im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses der VBH Holding AG für das Geschäftsjahr 2014 hat der Vorstand heute nicht liquiditätswirksame Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert der VBH Deutschland GmbH und auf Ausleihungen an diese Gesellschaft in Höhe von EUR 36 Mio. beschlossen, die zusammen mit den voraussichtlichen operativen Verlusten für das Geschäftsjahr 2014 zu einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag 2014 von rund EUR 40,1 Mio. der VBH Holding AG führen. Aufgrund dieses Jahresfehlbetrags sinkt das Eigenkapital der Gesellschaft auf einen rechnerischen Betrag von rund EUR 16,7 Mio.; damit ist das Grundkapital der Gesellschaft im Nominalbetrag von rund EUR 45,88 Mio. im Sinne des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz zu mehr als der Hälfte aufgezehrt. Die Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz mit entsprechender Verlustanzeige soll durch Einberufung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfüllt werden, die voraussichtlich am 31. Juli 2015 stattfinden wird. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) nach IFRS wird mit voraussichtlich EUR -3,6 Mio. innerhalb der in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 2. April 2015 mitgeteilten Ergebniserwartung liegen.



Zugleich sollen auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Sanierung der Gesellschaft, wie bereits mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt, eine Kapitalherabsetzung und eine Barkapitalerhöhung beschlossen werden. Die Kapitalherabsetzung soll zusammen mit den vorhandenen Rücklagen dem vollständigen Ausgleich des oben genannten Jahresfehlbetrags 2014 dienen. Mit der Barkapitalerhöhung sollen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 26 Mio. zugeführt werden. Die genauen Bedingungen und weitere Einzelheiten der vorgenannten Kapitalmaßnahmen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wie ebenfalls im Rahmen der Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt, hat die Gesellschaft mit ihren drei größten Aktionären jeweils bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Hauptaktionäre verpflichten, die Barkapitalerhöhung in der dem Umfang ihrer Beteiligung entsprechenden Höhe und gegebenenfalls - soweit die übrigen Aktionäre von ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen - in vollem Umfang mit einer entsprechenden Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 26 Mio. zu zeichnen. Im Vorgriff auf diese Einlageverpflichtung haben die drei Großaktionäre zwischenzeitlich EUR 26 Mio. auf separate Konten eingezahlt, die dort zur Durchführung der vorgesehenen Barkapitalerhöhung bereitstehen.

Herr Prof. Rainer Kirchdörfer als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr Gerhard Sommerer als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender haben der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung und damit nach den für die erfolgreiche Restrukturierung der VBH erforderlichen Beschlussfassungen über die Kapitalmaßnahmen niederlegen.

Kontakt:

Jürgen Kassel, CFO ++49/7150/15-200

10.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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