17.02.2006 19:26:00
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DGAP-Ad hoc: TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
DGAP-Adhoc: Aufsichtsrat der TFG Capital AG beschließt Schadensersatzklage
TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft / Sonstiges/Vorläufiges Ergebnis
17.02.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Aufsichtsrat der TFG Capital AG beschließt Schadensersatzklage
- Aufsichtsrat geht von Ansprüchen gegen ehemalige Vorstände wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 AktG aus
- Veröffentlichung vorläufiger Zahlen 2005 verschoben
Marl, 17. Februar 2006 - Der Aufsichtsrat der TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (ISIN: DE0007449506) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Schadensersatzklage gegen die TFG Venture Capital AG, frühere Komplementärin der Rechtsvorgängerin der Gesellschaft, der TFG Venture Capital AG & Co KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, sowie gegen die ehemaligen Vorstände der Komplementärin, Jürgen Leschke und F. Michael Stallmann persönlich, zu erheben. Gegenstand der Klage sind die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb von zwei partiarischen Darlehen im Rahmen der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG im Geschäftsjahr 2000.
Der Beschluss des Gremiums gründet auf den von der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegten Ergebnissen der betriebswirtschaftlichen Überprüfung der genannten Vorgänge sowie der gutachtlichen Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek dazu. Demnach ist von Ansprüchen der TFG Capital AG auf Schadensersatz gegen die oben genannten Parteien wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 AktG in Höhe von etwa 32 Mio. DM, entsprechend etwa 16 Mio. EUR, nebst etwaigen Zinsforderungen auszugehen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse verschiebt TFG Capital die ursprünglich für heute vorgesehene Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2005, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu prüfen und verarbeiten zu können. Nach jetzigem Kenntnisstand ist zunächst von einer erheblichen Ausweitung des Verlusts für das Geschäftsjahr 2005 auszugehen.
Nähere Informationen zu den geplanten Schadensersatzklagen werden kurzfristig auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tfg.de veröffentlicht.
Kontakt:
TFG Capital AG Tel.: 02365-97800 E-mail: investorrelations@tfg.de
Fabian Kirchmann, Achim Josten IR.on AG Tel.: 0221-9140970 E-mail: info@ir-on.com
DGAP 17.02.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Ophoffstr. 22 45768 Marl Deutschland Telefon: +49 (0)2365 97 80 - 0 Fax: +49 (0)2365 97 80 - 33 Email: investorrelations@tfg.de WWW: www.tfg.de ISIN: DE0007449506 WKN: 744950 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft / Sonstiges/Vorläufiges Ergebnis
17.02.2006
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Aufsichtsrat der TFG Capital AG beschließt Schadensersatzklage
- Aufsichtsrat geht von Ansprüchen gegen ehemalige Vorstände wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 AktG aus
- Veröffentlichung vorläufiger Zahlen 2005 verschoben
Marl, 17. Februar 2006 - Der Aufsichtsrat der TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (ISIN: DE0007449506) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Schadensersatzklage gegen die TFG Venture Capital AG, frühere Komplementärin der Rechtsvorgängerin der Gesellschaft, der TFG Venture Capital AG & Co KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, sowie gegen die ehemaligen Vorstände der Komplementärin, Jürgen Leschke und F. Michael Stallmann persönlich, zu erheben. Gegenstand der Klage sind die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb von zwei partiarischen Darlehen im Rahmen der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG im Geschäftsjahr 2000.
Der Beschluss des Gremiums gründet auf den von der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegten Ergebnissen der betriebswirtschaftlichen Überprüfung der genannten Vorgänge sowie der gutachtlichen Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek dazu. Demnach ist von Ansprüchen der TFG Capital AG auf Schadensersatz gegen die oben genannten Parteien wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 93 AktG in Höhe von etwa 32 Mio. DM, entsprechend etwa 16 Mio. EUR, nebst etwaigen Zinsforderungen auszugehen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse verschiebt TFG Capital die ursprünglich für heute vorgesehene Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2005, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu prüfen und verarbeiten zu können. Nach jetzigem Kenntnisstand ist zunächst von einer erheblichen Ausweitung des Verlusts für das Geschäftsjahr 2005 auszugehen.
Nähere Informationen zu den geplanten Schadensersatzklagen werden kurzfristig auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tfg.de veröffentlicht.
Kontakt:
TFG Capital AG Tel.: 02365-97800 E-mail: investorrelations@tfg.de
Fabian Kirchmann, Achim Josten IR.on AG Tel.: 0221-9140970 E-mail: info@ir-on.com
DGAP 17.02.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Ophoffstr. 22 45768 Marl Deutschland Telefon: +49 (0)2365 97 80 - 0 Fax: +49 (0)2365 97 80 - 33 Email: investorrelations@tfg.de WWW: www.tfg.de ISIN: DE0007449506 WKN: 744950 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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