13.01.2014 13:26:02
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DGAP-Ad hoc: SolarWorld AG
DGAP-Adhoc: SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045) kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013 Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations
13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: SolarWorld AG Martin-Luther-King-Straße 24 53175 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470 Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470 E-Mail: placement@solarworld.de Internet: www.solarworld.de ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225 WKN: 510840 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache
13.01.2014 13:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
13.01.2014
Ad-hoc-Service der SolarWorld AG
(Securities Code No.: WKN 510 840)
(International Securities Identification Numbers:
ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)
Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045) kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013 Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.
Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470, E-Mail: placement@solarworld.de; Internet: www.solarworld.de/investor-relations
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