25.01.2011 10:25:29

DGAP-Ad hoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

25.01.2011 10:25

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Lüneburg ISIN DE0006765506 ISIN DE000A1E8HK6

Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 1.500.000 neuen Aktien aus der am 21. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung



Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. November 2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. November 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.392.555,07 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 11. März 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 1.621.977,75.

Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.555.687,46. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 21. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 8.555.687,46, das eingeteilt ist in 7.997.914 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR 1.604.609,80 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,06974 (gerundet) je Aktie ('Neue Aktien') zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,10 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien ('mittelbares Bezugsrecht') gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 16:3 zum Bezugspreis von EUR 1,10 je Neuer Aktie ('Bezugspreis') anzubieten und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 16:3 zum Bezug angeboten, d.h. für sechszehn alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft können drei Neue Aktien bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen und privaten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 30. April 2011 in das Handelsregister eingetragen wird.

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

Bezugsangebot der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,

bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 31. Januar 2011 bis einschließlich 21. Februar 2011

bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.

Aktionäre, die noch effektive Stücke selbst verwahren, werden gebeten, den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen und der Abwicklungsstelle eine formlose Weisung zum Bezug der Neuen Aktien zu erteilen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten. Die Aktionäre werden mithin ferner gebeten, bei der Einreichung des Kupons mit der Nummer 40 eine Depotbankverbindung ihrer Wahl aufzugeben, auf der diese Neuen Aktien nach Ausstellung der neuen Globalurkunde gutgeschrieben werden können.

Die Aktionäre, die ihre Aktien in Streifbandverwahrung verbucht halten, werden gebeten, über ihre Depotbank den nächstfolgenden Kupon mit der Nummer 40 bei der Abwicklungsstelle Otto M. Schröder Bank AG unter obiger Adresse einzureichen. Die Neuen Aktien werden jedoch nur im Wege der Girosammelverwahrung zur Verfügung gestellt; die Aktionäre werden also eine entsprechende Depotgutschrift für die Neuen Aktien erhalten.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 16:3 können auf jeweils sechszehn alte Aktien drei Neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,10 je einer Neuen Aktie bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 21. Februar 2011, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:



Otto M. Schröder Bank AG , Sonderkonto New-York Hamburger Gummi-Waaren Comp. AG, Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung' Konto Nr. 2277937, BLZ 202 303 00 BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE21 2023 0300 0002 2779 37



Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 28. Januar 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A1H3309 / WKN: A1H330 von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Vom 31. Januar 2011 an werden die alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331 und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011, in der über die Gewinnverwendung für 2010 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A1H3317 / WKN A1H331) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN 676550) gleichgestellt.

Wichtige Hinweise:

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Lüneburg, im Januar 2011

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

Der Vorstand

25.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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