05.07.2013 07:00:10

DGAP-Ad hoc: Mountain Super Angel AG

DGAP-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der Logan Capital AG, St.Gallen gemäss Art. 61 Abs. 3 und 5 UEV

Logan Capital AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

05.07.2013 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR ---------------------------------------------------------------------------

Nichtbestehen einer Angebotspflicht

1. Ausgangslage ?

Die Logan Capital AG, St.Gallen, verfügt über ein Aktienkapital von CHF 10'320'187.50, eingeteilt in 103'201'875 Inhaberaktien zu einem Nenn­ wert von je CHF 0.10 (nachfolgend «Logan» oder «Gesellschaft»). Die Aktien der Logan werden seit dem 29. Juni 2009 an der BX Berne eXchange (Berner Börsenverein), Bern im Segment Invest gehandelt.

2. Mountain Gruppe ?

Die Mountain Partners AG, St.Gallen, und deren hundertprozentige Tochter­gesellschaft Mountain Capital Management AG, Wädenswil, halten zum Datum dieser Stellungnahme gemeinsam 50'205'693 Aktien der Logan bzw. 48.64 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmen (vgl. Publikation SHAB vom 30. Juni 2011, Nr. 125, Jahrgang 129; Emittenteninfo der BX Berne eXchange über die Logan, Internet­Ausdruck vom 21. Mai 2013, abrufbar unter < https:// www.berne­x.com/instrument/CH0033050961/MSA>). Die genannten Personen bilden seit der Kotierung zum 29. Juni 2009 eine Gruppe (nachfolgend «Mountain Gruppe»). Die Minderheitsaktionäre halten gemeinsam insgesamt 51.36 Prozent an den Stimmen und am Kapital der Logan, d.h. 52'996'182 Logan Aktien.



3. Geplante Umstrukturierung und Opting Out ?

Der Verwaltungsrat hat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 4. Februar 2013 seine Absicht zur Umstrukturierung des Portfolios unterbreitet. Diese Massnahme begünstigt nach der Einschätzung des Verwaltungsrates eine effizientere Portfoliobewirtschaftung und somit die Mittelbeschaffung durch Drittplatzierungen (Exits). Zudem hat der Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung vom 4. Februar 2013 die Aufnahme einer Opting Out Klausel in die Statuten beantragt. Diese Opting­out Klausel wurde einstimmig gutgeheissen.

4. Gesuch der Mountain Gruppe ?

Die Mountain Partner AG und die Mountain Capital Management AG haben mit Gesuch vom 24. Mai 2013 bei der Übernahmekommission die Feststellung des Nichtbestehens einer Angebotspflicht beantragt.

5. Verfügung der Übernahmekommission ?

Mit Verfügung vom 24. Juni 2013 (publiziert auf www.takeover.ch) hat die Übernahmekommission beschlossen:

a. Es wird festgestellt, dass weder Mountain Partners AG noch Mountain Capital Management AG je einzeln oder als Gruppe einer Angebotspflicht unterstehen.

b. Der Verwaltungsrat von Logan Capital AG veröffentlicht eine Stellungnahme im Sinne von Art. 61 Abs. 3 UEV spätestens zehn Börsentage nach der Eröffnung dieser Verfügung an die Parteien. Sie übermittelt der Übernahmekommission vor der Publikation ein unterzeichnetes Original der Stellungnahme des Verwaltungsrates und informiert sie über den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Modalitäten.

c. Die vorliegende Verfügung wird auf der Website der Übernahmekommission am Tag der Publikation der Stellungnahme des Verwaltungsrates von Logan Capital AG publiziert, spätestens aber zehn Börsentage nach der Eröffnung dieser Verfügung an die Parteien.

d. Die Gebühr zu Lasten von Mountain Partners AG und Mountain Capital Management AG beträgt CHF 25'000, unter solidarischer Haftung.

6. Einspracherecht ?

Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens 3 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV), kann gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. ?Die Einsprache muss der Übernahmekommission schriftlich (Selnaustrasse 30, Postfach, 8021 Zürich, counsel@takeover.ch, Telefax +41 58 854 22 91) innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung des Dispositivs der vor­ liegenden Verfügung in den Zeitungen einzureichen. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung zu laufen. ?Die Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 UEV enthalten.

7. Vollständige Stellungnahme ?

Die vollständige Stellungnahme des Verwaltungsrates der Logan kann kostenlos schriftlich am Sitz der Gesellschaft (Logan Capital AG, Poststrasse 17, 9001 St. Gallen) angefordert werden und ist auf der Webseite der Logan unter < http://www.super­angel.ch>, Rubrik «Investor Relations» abrufbar.

St. Gallen, Juli 2013

Der Verwaltungsrat der Logan Capital AG

05.07.2013 Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Logan Capital AG Poststrasse 17 9000 St. Gallen Schweiz Telefon: +41 44 783 80 49 Fax: +41 44 783 80 40 E-Mail: ak@mountain-partners.ch Internet: www.logan-capital.ch ISIN: CH0033050961 Valorennummer: A0MYNQ Börsen: Freiverkehr in Stuttgart; Frankfurt in Open Market ; BX Ende der Mitteilung EquityStory News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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