20.04.2011 07:00:16
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DGAP-Ad hoc: Kuoni Reisen Holding AG (N)
Kuoni Reisen Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
20.04.2011 07:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 72 KR
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(DARF NICHT IN DEN USA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN VERÖFFENTLICHT ODER
VERTRIEBEN WERDEN)
Die Aktionäre der Kuoni Reisen Holding AG entscheiden an der heutigen
Generalversammlung in Zürich unter anderem über die Schaffung von
genehmigtem Kapital. Dieses ermöglicht dem Verwaltungsrat, das
Aktienkapital zu erhöhen. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die
Übernahme von Gullivers Travel Associates (GTA) (siehe Mitteilung vom 7.
März 2011). Bei einer Zustimmung wird die Kapitalerhöhung voraussichtlich
ab Ende April 2011 umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2010 wird eine
Gewinnausschüttung in der Höhe von CHF 0.50 pro Namenaktie A und CHF 2.50
pro Namenaktie B in Form einer verrechnungs-steuerfreien Verwendung der neu
errichteten Reserve aus Kapitaleinlage vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat
beantragt zudem die Wiederwahl der bisherigen Verwaltungsräte Heinz Karrer
und John Lindquist.
An der heutigen Generalversammlung entscheiden die Aktionärinnen und
Aktionäre über eine Voraussetzung zur Übernahme von Gullivers Travel
Associates (GTA). Eine Zustimmung zur Schaffung von genehmigtem Kapital
ermöglicht die Durchführung einer Kapitalerhöhung in der Höhe von ca. CHF
250 Mio. Diese dient zur teilweisen Refinanzierung der Akquisition. Der
Vollzug der Übernahme wird, bei einer Annahme, für den 5. Mai 2011
erwartet, mit ökonomischem Effekt ab Geschäftsabschluss am 30. April 2011.
Mit dieser Akquisition wird Kuoni weltweit zu einem der führenden Anbieter
von Online-Destination-Management-Dienstleistungen werden.
Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären, der Schaffung von genehmigtem Kapital zuzustimmen.
Vorausgesetzt, die Aktionäre stimmen der Schaffung von genehmigtem Kapital zu, wird die Kapitalerhöhung als Bezugsrechtsemission mit einem Abschlag gegenüber dem Marktpreis (Discounted Rights Offering) voraussichtlich ab Ende April 2011 umgesetzt. Die Konditionen der Bezugsrechtsemission, insbesondere der Bezugspreis und das Bezugsverhältnis, sollen am 28. April 2011 veröffentlicht werden.
Es ist vorgesehen, dass bisherigen Aktionären entsprechend ihrer Aktienbeteiligung Bezugsrechte eingeräumt werden. Bezugsrechte sollen denjenigen Aktionären zugeteilt werden, die am 29. April 2011 Aktien der Kuoni Reisen Holding AG halten. Die Bezugsrechte der Namenaktien B sollen an der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) voraussichtlich zwischen dem 2. Mai 2011 und dem 6. Mai 2011 gehandelt werden. Die Ausübung von Bezugsrechten ist voraussichtlich vom 2. Mai 2011 bis zum 9. Mai 2011, 12 Uhr mittags (MESZ) möglich. Der erste Handelstag der neuen Namenaktien B soll am 10. Mai 2011 sein. Auslieferung der neuen Namenaktien B gegen Bezahlung des Bezugspreises (Liberierung) wird voraussichtlich am 12. Mai 2011 erfolgen.
Die Kuoni und Hugentobler-Stiftung kündigte an, alle neuen Namenaktien A zu zeichnen und damit weiterhin einen Anteil am Kapital von 6.25% zu halten. Dies entspricht nach der Kapitalerhöhung weiterhin einem Stimmenanteil von 25%. Credit Suisse wurde mit der Bezugsrechtsemission der Namenaktien B für bestehende Kuoni Aktionäre beauftragt. Dies erfolgt gemäss den Bestimmungen, die am 28. April 2011 veröffentlicht werden.
Für das Geschäftsjahr 2010 beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Gewinn-ausschüttung in Form einer verrechnungsteuerfreien Verwendung der neu errichteten Reserve aus Kapitaleinlage auszurichten. Im Rahmen der langfristigen Ausschüttungspolitik wird eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.50 pro Namenaktie A und CHF 2.50 pro Namenaktie B beantragt.
Der Verwaltungsrat schlägt zudem die bisherigen Verwaltungsräte Heinz Karrer und John Lindquist zur Wiederwahl für eine Amtsdauer von je drei Jahren vor.
Die Kuoni-Gruppe verzeichnete per 17. April 2011 für das Veranstaltergeschäft (Touroperating) einen Buchungsstand in Lokalwährung von -1% gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des starken Frankens gegenüber den für Kuoni wichtigsten Währungen lag der Buchungstand in Schweizer Franken bei -8%.
Die 2010 wichtigsten Ertragspfeiler Skandinavien und Asien wiesen gegenüber anderen Märkten teilweise deutlich bessere Buchungsstände aus (in Lokalwährung Skandinavien +2%, Asien +26%).
CHF Lokalwährung Kuoni-Gruppe -8% -1%
Marktregion Nord -8% 0% - Skandinavien -5% +2% - Grossbritannien/Benelux -13% -4% Marktregion Süd - 7% -2% - Schweiz - 5% -5% - Südeuropa -15% -3% - Asien +13% +26%
Die Buchungszahlen widerspiegeln nicht die Nettoerlöse des Visa-Geschäfts (VFS Global), nicht des Retailgeschäfts sowie nicht von Kuoni Destination Management. Die Division Destinations (Kuoni Destination Management) verzeichnete im 1. Quartal 2011 einen Nettoerlöszuwachs in Schweizer Franken gegenüber dem Vorjahr von 11.4%, bereinigt um Akquisitionen und Währungseinflüsse betrug das organische Wachstum 15.1%.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Disclaimer: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Kuoni Reisen Holding AG noch ein Prospekt gemäss anwendbarem Schweizer Recht dar. Entscheidungen über den Kauf und die Zeichnung von Wertpapieren der Kuoni Reisen Holding AG sollten ausschliesslich basierend auf dem offiziellen Emissions- und Kotierungsprospekt erfolgen, der im Falle eines Angebots von neuen Wertpapieren voraussichtlich ab 2. Mai 2011 von der Kuoni Reisen Holding AG herausgegeben wird. Er wird kostenlos bei der Credit Suisse AG, Schweiz (Fax +41 44 333 35 93, E-Mail: equity.pospectus@credit-suisse.com erhältlich sein. Anlegern wird weiterhin geraten, vor der Fällung ihres Anlageentscheids ihre Bank- oder Finanzberater zu konsultieren.
Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, z.B. Aussagen mit Begriffen wie 'glauben', 'annehmen', 'erwarten', 'voraussagen', 'planen', 'antizipieren', 'schätzen', 'können', 'sollen', 'werden' oder ähnliche Ausdrücke. Solche zukunftsgerichteten Aussagen gelten vorbehaltlich bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und weiteren Faktoren (sowie ausdrücklich oder implizit in diesen Aussagen enthaltenen Faktoren), die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzsituation, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten Leser kein Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsgerichteter Aussagen oder zur Anpassung an künftige Ereignisse oder Entwicklungen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen beinhalten weder ein Angebot zum Kauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in einer Jurisdiktion, in welcher ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung vor einer Registrierung, Ausnahme von einer Registrierung oder Einschränkung unter Wertpapierrechtgesetzen irgendeiner Jurisdiktion unzulässig wäre. Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika (inklusive ihrer Länder und Gebiete, jedem Staat der Vereinigten Staaten und im District of Columbia), Kanada, Japan, Australien oder einer Jurisdiktion, in welcher dies unzulässig wäre, bestimmt. Diese Mitteilung beinhaltet weder ein Angebot zum Kauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung oder anderweitigem Erwerb von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien oder einer Jurisdiktion, in welcher dies unzulässig wäre. Kuoni Aktien wurden nicht gemäss dem US Securities Act von 1933 (der 'Securities Act') oder den Gesetzen von US-Bundesstaaten oder Jurisdiktionen registriert und werden nicht entsprechend registriert werden. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft, aufgenommen, ausgeübt, weiterverkauft, verzichtet, übertragen oder ausgeliefert werden, ausser unter einer anwendbaren Befreiung von der Registrierungsanforderungen des Securities Act oder unter einer nicht unterstellten Transaktion, sowie unter Befolgung von anwendbarem Wertpapierrecht irgendeines Staates oder Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Die Kuoni Aktien werden mit gewissen Ausnahmen nur ausserhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft, gemäss Regulation S unter dem Securities Act. In den Vereinigten Staaten wird es kein öffentliches Angebot dieser Akten geben. Die Kuoni Aktien wurden weder von der US Securities and Exchange Commission, einer Wertpapierbehörde eines Staates oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten genehmigt oder missbilligt, und diese Behörden haben die Angemessenheit des Angebots der Kuoni Aktien oder die Angemessenheit dieser Mitteilung nicht geprüft oder gutgeheissen. Jede gegenteilige Aussage stellt einen strafbaren Tatbestand in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot von Wertpapieren für die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich dar. Im Vereinigten Königreich wird kein Prospekt zum Angebot dieser Wertpapiere für die Öffentlichkeit publiziert. Das vorliegende Dokument wird nur an folgende Personen verteilt und richtet sich ausschliesslich an diese: (i) Personen, die sich ausserhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Investment-Fachkräfte gemäss Artikel 19(5) Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (im Folgenden Order) oder (iii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Nettowert oder andere Personen, denen dieses Dokument rechtmässig gemäss Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order mitgeteilt werden darf (diese Personen werden im Folgenden gemeinsam als 'relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und alle Einladungen, Angebote oder Vereinbarungen zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Papiere richten sich ausschliesslich an relevante Personen. Alle Personen, die nicht zum Kreis der relevanten Personen gehören, sind nicht berechtigt, auf Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts zu handeln oder sich auf diese zu verlassen. Alle Wertpapierangebote an die Öffentlichkeit, bei denen angenommen werden kann, dass diese auf Grundlage dieser Mitteilung in einem EWR-Mitgliedsstaat erfolgen, der die Richtlinie 2003/71/EG (in Verbindung mit allen geltenden Umsetzungsmassnahmen in einem Mitgliedstaat; im Folgenden Prospektrichtlinie) umgesetzt hat, richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedsstaat im Sinne der Prospektrichtlinie.
LAURENCE BIENZ Head of Investor Relations Kuoni Reisen Holding AG Neue Hard 7 CH-8010 Zürich T +41 (0)44 277 4529 laurence.bienz@kuoni.com
20.04.2011 Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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