07.12.2005 18:15:00
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DGAP-Ad hoc: HIT Intl. Trading AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Anfechtung der ao ANTEC-Hauptversammlung
HIT Intl. Trading AG: Anfechtung der Beschlüsse der außerordentlichen ...
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
HIT International Trading AG
Berlin
-Wertpapier Kenn-Nr. 605 290-
Anfechtung der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der
ANTEC Solar Energy AG vom 18. Oktober 2005
Gegen die zu den Tagesordnungspunkten 1 (Zustimmung zum Einbringungsvertrag)
und 2 (im Zusammenhang mit der Einbringung der Solarfabrik erforderliche
Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse der außerordentlichen
Hauptversammlung der ANTEC Solar Energy AG ("ANTEC") vom 18.10.2005 haben fünf
Aktionäre der ANTEC vor dem Landgericht Frankfurt am Main Nichtigkeits- bzw.
Anfechtungsklage erhoben.
Sollten die angefochtenen Beschlüsse der ANTEC vom Gericht für unwirksam
erklärt werden, kann die Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft nicht
durchgeführt werden, da die Solarfabrik in diesem Fall nicht in unsere
Gesellschaft eingebracht werden kann. Aktionäre, die Aktien gezeichnet haben,
erhalten die eingezahlten Gelder dann zurück.
HIT International Trading AG
Der Vorstand
HIT International Trading AG
Charlottenstrasse 59
10117 Berlin
Deutschland
ISIN: DE0006052905
WKN: 605290
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (General Standard) und
München; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.12.2005
Anfechtung der ao ANTEC-Hauptversammlung
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HIT International Trading AG
Berlin
-Wertpapier Kenn-Nr. 605 290-
Anfechtung der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der
ANTEC Solar Energy AG vom 18. Oktober 2005
Gegen die zu den Tagesordnungspunkten 1 (Zustimmung zum Einbringungsvertrag)
und 2 (im Zusammenhang mit der Einbringung der Solarfabrik erforderliche
Satzungsänderungen) gefassten Beschlüsse der außerordentlichen
Hauptversammlung der ANTEC Solar Energy AG ("ANTEC") vom 18.10.2005 haben fünf
Aktionäre der ANTEC vor dem Landgericht Frankfurt am Main Nichtigkeits- bzw.
Anfechtungsklage erhoben.
Sollten die angefochtenen Beschlüsse der ANTEC vom Gericht für unwirksam
erklärt werden, kann die Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft nicht
durchgeführt werden, da die Solarfabrik in diesem Fall nicht in unsere
Gesellschaft eingebracht werden kann. Aktionäre, die Aktien gezeichnet haben,
erhalten die eingezahlten Gelder dann zurück.
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Der Vorstand
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10117 Berlin
Deutschland
ISIN: DE0006052905
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München; Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.12.2005
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