10.12.2012 13:30:14
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DGAP-Ad hoc: HanseYachts AG
HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
10.12.2012 13:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG
Die Hauptversammlung der HanseYachts AG hat heute beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.000.000,00 um EUR 6.930.000
auf EUR 70.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 100
zu 1 durch Zusammenlegung von Aktien. Die Herabsetzung erfolgt nach den
Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff AktG).
Gleichzeitig hat die Hauptversammlung beschlossen, das herabgesetzte
Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.761.000,00 auf bis zu EUR
4.831.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.761.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,- je Stückaktie zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum geringsten
Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 01. Juli 2012
an gewinnberechtigt. Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden
Stückaktien sowie der nominale Kapitalerhöhungsbetrag aus dieser
Kapitalerhöhung sind auf denjenigen Höchstbetrag beschränkt, der sich aus
der Division des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von EUR
4.999.999,-- durch den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter
Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und eines angemessenen
Risikoabschlags bestmöglich, jedoch nicht unter EUR 1,05 je Stückaktie
festzusetzenden Bezugspreises ergibt; § 182 Abs. 1 Satz 5 AktG ist zu
beachten. Der Bezug ist den Aktionären in einem Bezugsverhältnis (alte zu
neue Aktien) anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Beginn der
Bezugsfrist ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der Anzahl der im Rahmen der
Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien entspricht. Das gesetzliche
Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen
Aktien von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) zum geringsten
Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie
den Aktionären der Gesellschaft zu einem noch festzusetzenden Bezugspreis
zum Bezug anzubieten und einen etwaigen Mehrerlös an die Gesellschaft
abzuführen (mittelbares Bezugsrecht).
10.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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