24.09.2014 16:04:04

DGAP-Ad hoc: Balda AG

DGAP-Adhoc: Balda AG: Aufsichtsrat hat Widerklage gegen ehemaligen Vorstand beschlossen

Balda AG / Schlagwort(e): Rechtssache

24.09.2014 16:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Aufsichtsrat der Balda AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Widerklage in dem Verfahren um die vom ehemaligen Vorstand Herrn Dominik Müser beanspruchten Gehaltszahlungen aus seinem gekündigten Vorstandsdienstvertrag zu erheben. Gegenstand der Widerklage sind Schadenersatzforderungen der Gesellschaft in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro wegen Pflichtverletzungen des Vorstands im Jahr 2013. Aufgrund des laufenden Rechtsstreits und im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Verfahrens kann die Gesellschaft derzeit keine weiteren Auskünfte erteilen.

Kontakt: Daniela Münster Deekeling Arndt Advisors Tel: +49 (0) 69 97098 511 Mail: daniela.muenster@deekeling-arndt.de



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