28.11.2016 16:08:27

DGAP-Ad hoc: A.H.T. Syngas Technology N.V.

DGAP-Adhoc: A.H.T Syngas Technology N.V.: Ad-hoc Meldung : A.H.T. Services GmbH beantragt geordnetes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung; indonesischer Investor plant Kapitalbeteiligung an der börsennotierten A.H.T. Syngas Technology N.V. im ersten Quartal 2017

A.H.T Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Liquiditätsprobleme/Insolvenz

28.11.2016 16:08

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Overath, 28. November 2016 - Der Vorstand der A.H.T. Syngas Technology N.V. ("AHT") gibt hiermit bekannt, dass ihre operative Tochtergesellschaft A.H.T. Services GmbH aufgrund eines Zahlungsausfalls und Verzögerungen von Projektanzahlungen zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit gezwungen ist, einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zu stellen. Die AHT verfügt über eine gut gefüllte Pipeline von Projekten in Japan, England, Indonesien, China sowie auf den Marshall Islands. Die für diese Projekte ausgehandelten Anzahlungen werden in 2017 fliessen. Die operativen Vorbereitungen bis zur Anzahlungsreife werden zur Zeit durchgeführt, verzögern sich aber aufgrund eines unerwarteten Zahlungsausfalls aus einem Projekt in Kroatien. Die neuen Projekte sind durch die genannten Umstände nicht gefährdet. Weiterhin informiert der Vorstand, dass ein indonesischer Investor für eine maßgebliche Kapitalbeteiligung an der A.H.T. Syngas Technology N.V. gewonnen werden konnte. Der Investor hat einen Kaufvertrag über den Erwerb von mindestens 1 Mio. neuer Aktien unterzeichnet. Über die Bedingungen wurde Stillschweigen vereinbart. Aufgrund komplexer Kapitalverkehrsbestimmungen erfordert die Durchführung dieser Beteiligung einen erhöhten administrativen und zeitlichen Aufwand. Die entsprechenden Zahlungsflüsse werden für das erste Quartal 2017 erwartet. Der Investor, ein indonesisches Family Office, ist der AHT sehr gut bekannt aus einem früheren gemeinsamen und erfolgreichen Projekt in Kalimantan. Die Initiative zu der genannten Beteiligung ging von dem Investor aus und gründet auf der Überzeugung dass der indonesische Markt ein großes Potential für die Syngasgewinnungsanlagen der AHT aufweist. Um kurzfristig die Geschäftstätigkeit der A.H.T. Services GmbH sicher zu stellen, sieht sich die Geschäftsführung zu dem genannten Vorgehen gezwungen. "Wir gehen davon aus, mit dieser Maßnahme die Interessen unserer Investoren und Mitarbeiter zu sichern sowie den gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen."

Ende der Mitteilung.

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