27.09.2019 14:03:47

Deutsche Bundesregierung: Keine Notwendigkeit zur Hilfe bei Thomas-Cook-Reisen

BERLIN (Dow Jones)--Nach der Stornierung von allen Reisen bis zum 31. Oktober durch den insolventen Reisekonzerns Thomas Cook Deutschland sieht die Bundesregierung aktuell keine Notwendigkeit, Geschädigten finanziell unter die Arme zu greifen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die richtige Anlaufstelle für die Geschädigte sei der Insolvenzversicherer für Thomas Cook.

Dieser habe zugesagt, die Kosten zu übernehmen für Flüge und Hotelkosten. "Der ist jetzt am Zug - und wenn überhaupt käme die Bundesregierung nur subsidiär zum Zug, aber da gibt es jetzt keine Anzeichen, dass ein Bedarf entstehen könnte", sagte Rainer Breul, Sprecher im Auswärtigen Amt.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium wollte sich nicht dazu äußern, wann es eine Entscheidung zum Antrag der Thomas Cook Deutschland auf einen staatlichen Überbrückungskredit geben werde.

Die Bundesregierung und das Land Hessen hatten am Dienstagabend für den Ferienflieger Condor einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro gewährt. Allerdings handelt es sich bei Condor um ein profitables Unternehmen während Thomas Cook Deutschland am Mittwoch ebenfalls Insolvenz anmelden musste. Zu Thomas Cook Deutschland gehören die Marken Neckermann, Öger und Bucher.

Mit der angemeldeten Insolvenz will die Thomas Cook Deutschland sich von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen mit der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen. Ein Insolvenzantrag ist die Voraussetzung für ein sanierendes gerichtliches Verfahren.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

September 27, 2019 08:04 ET (12:04 GMT)

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