04.09.2007 18:12:00
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Condor und Air Berlin klagen gegen Nachtflugverbot in Leipzig
Dow Jones Newswires
LEIPZIG (Dow Jones)--Mit der Kritik deutscher Fluggesellschaften am bevorstehenden Nachflugverbot für Passagiermaschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle muss sich jetzt ein Gericht befassen. Die Luftfahrtgesellschaften Condor und Air Berlin haben eigenen Angaben zufolge Klagen gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums eingereicht, wonach nur noch Frachtflugzeuge rund um die Uhr starten und landen dürfen.
Das Regierungspräsidium hatte in einem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen festgelegt, dass zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr keine regulären Passagierflugzeuge den Flughafen anfliegen dürfen. Offiziell gilt diese Regelung vom 1. Juli 2007 an. Dem Flughafen wurde jedoch eine Übergangsfrist bis März 2008 eingeräumt. Für den Frachtverkehr gilt diese Regelung indes nicht. Er darf weiterhin 24 Stunden am Tag fliegen.
Gerade diese Ungleichbehandlung ist den betroffenen Airlines Condor, Air Berlin und TUIfly ein Dorn im Auge. "Das Verbot der nächtlichen Passagierflüge ist ein Bauernopfer", sagte ein Condor-Sprecher Anfang Juli Dow Jones Newswires. Es sei absolut nicht verständlich, dass die lauteren Frachtflieger starten und landen dürften, dies aber den leiseren Passagiermaschinen verboten werde. Auch TUIfly kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. "Sie entbehrt einer gewissen Logik", sagte Sprecher Herbert Euler am Dienstag auf Anfrage.
Condor hat zusätzlich zu ihrer Klage noch einen Eilantrag eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass die Airline bis zu einer Entscheidung des Gerichts in dieser Sache weiterhin ihre Nachtflüge anbieten könnte, sagte ein Sprecher am Dienstag Dow Jones Newswires. Es bestehe Hoffnung, dass über diesen Antrag noch in diesem Herbst entschieden werde.
Falle die Entscheidung für Condor negativ aus, müsste der Sommerflugplan 2008 entsprechend gestaltet werden. Davon wären dann rund 500 Flüge betroffen, sagte der Sprecher. Würden diese nicht mehr durchgeführt, würden 30 Arbeitsplätze vor Ort davon betroffen sein.
TUIfly ist von dem Verbot in einem weitaus geringeren Maße betroffen. Die Airline ziehe sich zum Winter 2007/08 sowieso aus anderen Gründen aus Leipzig zurück und verfüge dann nur noch über weniger als 10 betroffene Flüge, sagte Euler. Aus diesem Grund sei keine Klage eingereicht worden. Den Rückzug begründete der Sprecher mit der Nachfrage, die geringer als erwartet ausgefallen sei.
Bei der Bekanntgabe des Nachtflugverbotes hatten die Airlines bereits ihrem Unmut Luft gemacht. Sie hatten vor allem die Ungleichbehandlung zwischen Passagier- und Frachtflügen kritisiert und einen Zusammenhang zu wirtschaftlichen Belangen und den Investitionen von DHL in ihr neues Frachtzentrum in Leipzig vermutet.
Die deutschen Ferienflieger unterliegen bestimmten Zwängen und können beispielsweise auf ausländischen Flughäfen auf den Kanaren, in Griechenland und in der Türkei nur zu bestimmten Zeiten starten und landen. Deswegen sind Nachtflüge für die Aufrechterhaltung eines bestimmtes Angebotes unvermeidlich.
Auch der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) hatte damals das Nachtflugverbot als falsches Zeichen für den Luftverkehrsstandort Deutschland bezeichnet. Damit werde in Ostdeutschland ein Markt zerstört, der mühsam aufgebaut worden sei, sagte Geschäftsführerin Tanja Wielgoß. Dies könne eine Abwanderung der Fluggesellschaften und einen Verlust der Arbeitsplätze zur Folge haben.
Für den Flughafen Leipzig bedeutet dies nach früherer Einschätzung des Geschäftsführers Eric Malitzke eine Einbuße von bis zu 10% bei den Passagierzahlen.
Webseiten: http://www.condor.de
http://www.tuifly.de
http://www.BDFaero.de
http://www.airberlin.com
-Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.comDJG/kib/brb
(END) Dow Jones NewswiresSeptember 04, 2007 12:10 ET (16:10 GMT)
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