Hauptversammlung 16.05.2014 16:50:00

Buwog zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt

Insgesamt geht es um ein Volumen von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals. Der Rückkauf müsste innerhalb der nächsten 30 Monate sowohl über die Börse als auch außerbörslich (auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre) erfolgen und bedürfe der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Gegenwert je Aktie muss den Angaben zufolge bei mindestens 10 Cent liegen und darf nicht mehr als um 15 Prozent über dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien an den vorangegangenen zehn Handelstagen liegen.

Weiters darf der Buwog-Vorstand fünf Jahre lang eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot verkaufen oder verwenden. Dabei kann er dem Beschluss zufolge das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre ausschließen. Dafür ist lediglich grünes Licht vom Aufsichtsrat nötig.

Weiters kann der Vorstand - ohne weitere Befassung der Hauptversammlung - eigene Aktien einziehen. Die eingezogenen Aktien würden allerdings dem oben erwähnten Rückerwerb mit der 10-Prozent-Grenze zugerechnet. Auch das müsste vom Aufsichtsgremium abgesegnet werden.

kre/stf

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