07.12.2012 13:13:00

Buwog/Grasser - Liechtensteins OGH beschloss Akten-Ausfolge nach Wien

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein hat heute, Freitag, erneut die Ausfolgung der bei einem Treuhänder beschlagnahmten Akten von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser an die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlossen. Es wurde den Ergänzungsaufträgen des liechtensteinischen Verfassungsgerichts Rechnung getragen, teilte der OGH in einer Aussendung am Freitag mit. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof des Fürstentums im September die Ausfolgung untersagt , u.a. weil sogenannte "priviligierte" Akten nicht ausgesondert wurden.

Die Ermittler in Wien warten schon mehr als eineinhalb Jahre auf die Ausfolgung der Akten, die bei einem Liechtensteiner Treuhänder Grassers im April 2011 beschlagnahmt wurden. Aus ihnen erhoffen sie sich nähere Aufschlüsse über mögliche Geldflüsse Grassers in der Causa zu erhalten.

Bereits heuer im Mai hatte der OGH geurteilt, dass die Herausgabe der Akten rechtens wäre. Allerdings bekämpfte Grassers Treuhänder das OGH-Urteil erfolgreich mit einer Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof in Liechtenstein, der die Entscheidung im September u.a. wegen der Verletzung der Geheim-und Privatsphäre des Wirtschaftstreuhänders aufhob.

Die Entscheidung des OGH wurde bereits schriftlich ausgefertigt und heute der Staatsanwaltschaft und den Parteienvertretern zugestellt. Die Entscheidung könnte erneut beim Staatsgerichtshof angefochten werden, heißt es in der Aussendung.

(Forts. mögl.) lo/ggr

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