CTS Eventim Aktie
WKN: 547030 / ISIN: DE0005470306
|
05.12.2023 11:05:39
|
Bundesverfassungsgericht: Vorlage zu Gutscheinlösung unzulässig
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung bei abgesagten Veranstaltungen während der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main habe nicht ausreichend begründet, warum es die Gutscheinlösung für verfassungswidrig hält, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Demnach hätte es hinreichender erklären müssen, warum die Vorschrift unverhältnismäßig in die im Grundgesetz geschützte Eigentumsgarantie eingriff und gegen den Vertrauensschutzgrundsatz verstieß. (Az. 2 BvL 12/20)
Die Gutscheinlösung hatte es Freizeitveranstaltern erlaubt, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie ausfielen, wie das Gericht erläuterte. Die Vorschrift war im Mai 2020 in Kraft und im September 2022 wieder außer Kraft getreten.
Eine Entscheidung darüber, ob die Gutscheinlösung mit dem Grundgesetz vereinbar war, sei damit erst gar nicht getroffen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Verfahren gehe nun vor dem Frankfurter Amtsgericht weiter. Dort macht ein Kläger Rückzahlungsansprüche für zwei Tickets für ein im Juni 2020 geplantes Konzert geltend, welches während der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Veranstalterin hatte dem Kläger während des Gesetzgebungsverfahrens - aber vor dem Inkrafttreten der Gutscheinlösung - einen Ersatztermin oder einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung angeboten, hieß es laut Mitteilung./rwi/DP/tih
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu CTS Eventimmehr Nachrichten
|
27.10.25 |
Schwacher Handel in Frankfurt: MDAX fällt zum Ende des Montagshandels zurück (finanzen.at) | |
|
24.10.25 |
MDAX-Wert CTS Eventim-Aktie: So viel hätte eine Investition in CTS Eventim von vor 5 Jahren abgeworfen (finanzen.at) | |
|
17.10.25 |
MDAX-Papier CTS Eventim-Aktie: So viel hätten Anleger mit einem Investment in CTS Eventim von vor 3 Jahren verdient (finanzen.at) | |
|
16.10.25 |
Börse Frankfurt in Grün: MDAX bewegt letztendlich im Plus (finanzen.at) | |
|
16.10.25 |
Handel in Frankfurt: MDAX notiert im Plus (finanzen.at) | |
|
10.10.25 |
MDAX-Papier CTS Eventim-Aktie: So viel hätten Anleger mit einem Investment in CTS Eventim von vor einem Jahr verloren (finanzen.at) | |
|
03.10.25 |
MDAX-Wert CTS Eventim-Aktie: So viel Gewinn hätte ein CTS Eventim-Investment von vor 10 Jahren eingefahren (finanzen.at) | |
|
03.10.25 |
Gute Stimmung in Frankfurt: MDAX verbucht zum Start Zuschläge (finanzen.at) |
Analysen zu CTS Eventimmehr Analysen
| 23.10.25 | CTS Eventim Outperform | Bernstein Research | |
| 08.10.25 | CTS Eventim Buy | UBS AG | |
| 11.09.25 | CTS Eventim Outperform | Bernstein Research | |
| 10.09.25 | CTS Eventim Halten | DZ BANK | |
| 10.09.25 | CTS Eventim Buy | Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) |
Aktien in diesem Artikel
| CTS Eventim | 77,80 | 1,24% |
|