10.07.2013 16:34:32

Bundesrichter rügen erneut Bundesagentur für Arbeit

    ERFURT (dpa-AFX) - Im Dauerstreit um befristete Stellen hat die Bundesagentur für Arbeit erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kassierte am Mittwoch die Versetzung einer ehemals befristet angestellten Mitarbeiterin aus Sachsen. Die Nürnberger Behörde habe Versetzungskandidaten nur unter den Beschäftigten gesucht, die sie aufgrund eines früheren BAG-Urteils dauerhaft anstellen musste. Das widerspreche dem Grundsatz des "billigen Ermessens", also der Pflicht, faire Kriterien zugrundezulegen, erklärte das Gericht (Aktenzeichen 10 AZR 915/12).

    Das BAG hatte im März 2011 die Befristung von knapp 12 000 Arbeitsverträgen aufgehoben. Die Bundesagentur für Arbeit versetzte dem Gericht zufolge daraufhin viele ehemals befristet Beschäftigte. Die im aktuellen Fall klagende Frau war gegen ihren Willen von Pirna nach Weiden (Bayern) versetzt worden und hatte bereits in den beiden Vorinstanzen gewonnen.

    Der Arbeitgeber könne bei einem dienstlichen Grund Beschäftigte zwar versetzen, erklärte das Gericht. In diesem Fall habe sich die Bundesagentur für Arbeit aber nicht an die nötigen Voraussetzungen gehalten. Sie habe in die Auswahl nur ehemals befristet Beschäftigte einbezogen. Nach Angaben des Gerichts liegt noch eine dreistellige Zahl vergleichbarer Klagen sowohl beim Bundesarbeitsgericht als auch in den zwei Instanzen darunter./cct/DP/jkr

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