Dow Jones
05.11.2010 10:51:32
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Bundesrat für länger gültigen 5%-Selbstbehalt bei Verbriefungen
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt, wonach bei Verbriefungen noch bis zum 31. Dezember 2014 ein Selbstbehalt von mindestens 5% gilt. Der Vorschlag bezieht sich auf das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie. Das Gesetz hatte ursprünglich eine Übergangsfrist bis lediglich 31. Dezember 2012 vorgesehen. Ein Antrag, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen, wurde mehrheitlich von der Länderkammer abgelehnt.
Der Bundesrat hatte im September beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag im Juli verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund dafür war der in diesem Gesetz angelegte Alleingang Deutschlands bei der Höhe des Selbstbehalts bei Verbriefungstransaktionen von 10% gegenüber den europäischen Regelungen von 5%.
Mit dem Gesetz sollen Schwachstellen in den aufsichtlichen Vorgaben für die Institute beseitigt werden. Die Institute sollen durch ein verbessertes Risikomanagement und die gezielte Erhöhung der Kapitalanforderungen sowie eine qualitativ bessere Kapitalausstattung krisenfester gemacht werden. Die europaweite Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden soll verbessert werden.
Webseite: www.bundesrat.de
-Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122,
beate.preuschoff@dowjones.com
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November 05, 2010 05:20 ET (09:20 GMT)
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