05.07.2022 13:19:43

Bundeskabinett beschließt Anpassung des Energiesicherungsgesetzes

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat angesichts der angespannten Versorgungslage bei Gas Gesetzesänderungen zustimmt, mit denen angeschlagene Energieunternehmen der kritischen Infrastruktur vor einer Insolvenz geschützt werden sollen. Zur Sicherung der Gasversorgung und Verhinderung von Kettenreaktionen sollen deshalb Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen bei Energieunternehmen ähnlich wie während der Corona-Pandemie möglich sein. Außerdem sind neue Preisanpassungsmechanismen geplant, damit Gasimporteure die gestiegenen Einkaufspreise leichter an die Kunden weiterreichen können.

Die Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes sollen noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

"Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Deshalb schärfen wir mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes unsere Instrumente noch mal nach", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken."

Finanzspritzen könnten an Uniper und Gazprom Germania gehen

Staatliche Finanzspritzen könnten etwa an den Versorger Uniper gehen. Der Gasimporteur hat bereits bestätigt, mit dem Bund wegen der Mehrkosten für den Gasankauf über Stabilisierungsmaßnahmen in Milliardenhöhe im Gespräch zu sein. Während der Corona-Pandemie war der Bund bei der Lufthansa eingestiegen. Außerdem könnte sich der Bund an Gazprom Germania beteiligen, für das die Bundesnetzagentur seit April übergangsweise die Treuhänderschaft übernommen hat. Dem Bund sollen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor Aktienanteile oder stille Einlagen möglich sein.

Mit der Ausweitung des Instrumentenkastens will die Bundesregierung in der Lage sein, im Notfall schnell auf eine sich zuspitzende Versorgungslage reagieren zu können. Am 11. Juli stehen Wartungsarbeiten an der Gaspipeline Nord Stream 1 an, durch die russisches Gas nach Deutschland fließt. Bereits vor Wochen wurde die Gasliefermenge um 60 Prozent auf 40 Prozent der maximalen Kapazitäten reduziert. Sollte der Zufluss ganz versiegen und nicht etwa durch zusätzliche Gaslieferungen über die ukrainische Pipeline oder durch den Ankauf von Flüssiggas ersetzt werden können, droht Deutschland im Herbst und Winter eine schwierige Zeit, in der das Gas knapp ist.

Gestiegene Gaspreise leichter weitergeben

Geplant ist eine Änderung des Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes, damit die Weitergabe von höheren Gaspreisen zweifelsfrei in Verträgen möglich ist. Zuvor muss allerdings von der Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt werden. Außerdem soll es keinen Automatismus zwischen der Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur gemäß dem Notfallplan Gas und der Aktivierung der gesetzlichen Preisanpassungsrechte geben.

Zudem ist im Energiesicherungsgesetz ein neuer Paragraf 26 vorgesehen, in dem nach Angaben aus Regierungskreisen ein sogenanntes saldiertes Preisanpassungsrecht vorgesehen ist. Dabei handele es sich um einen Mechanismus, bei dem die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung infolge von verminderten Gasimporten gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können.

Übergreifendes Ziel beider, alternativ zueinander stehender Preisanpassungsrechte ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern, so das Ministerium.

Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen

Außerdem werden im Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet gesellschaftsrechtliche Erleichterungen eingeführt, die dem Bund die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor erleichtern. Dieses Instrument ist an enge Voraussetzungen geknüpft und soll erst im Falle weiter steigender Gaspreise und einer Zuspitzung der Lage genutzt werden. Dabei werden diese Stabilisierungsmaßnahmen vorrangig zu den Optionen des Umlageverfahrens nach Paragraf 26 und des saldierten Preisanpassungsverfahrens nach Paragraf 24 zu prüfen sein.

"Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen können helfen, dass Preisanpassungsmechanismen nicht zum Einsatz kommen müssen", so das Wirtschaftsministerium. Zusätzlich wird auch der Instrumentenkasten für mögliche Einzelmaßnahmen zum Energiesparen noch einmal erweitert. Mit einer neuen Verordnungsermächtigung sollen laut Ministerium Maßnahmen auch vor Eintritt des Krisenfalls und vor dem Einsatz der Bundeslastverteilung getroffen werden können, also zum Beispiel bereits nach Ausrufung der Frühwarnstufe Gas. Durch Rechtsverordnung können so beispielsweise Maßnahmen zur Energieeinsparung geregelt werden.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

July 05, 2022 07:20 ET (11:20 GMT)

Analysen zu Unipermehr Analysen

21.01.25 Uniper Sell UBS AG
01.08.24 Uniper Underweight Barclays Capital
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Fortum Oyj 14,86 0,20% Fortum Oyj