03.07.2014 18:41:58

- Frei nach Annahme des Gesetzes - Mayer: Es gibt auch künftig keinen Doppelpass

Berlin (ots) - Grundsatz der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit bleibt bestehen

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung eine Novelle zum Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet. Das Gesetz erleichtert es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Personen, die keinen deutschen Elternteil haben, den deutschen Pass dauerhaft zu behalten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die heutige Novelle zum Staatsangehörigkeitsrecht ist eine gute Umsetzung des Koalitionsvertrages, der eine maßvolle Anpassung der Optionspflicht vorsieht. Es bleibt beim Grundsatz der Vermeidung einer doppelten Staatsangehörigkeit. Den generellen "Doppelpass" gibt es auch künftig nur im Fußball. Das ist eine gute Nachricht, denn sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Staatsangehörigkeit ist keine Vereinsmitgliedschaft, sondern ein besonderes Band zum Staat. Mit vielen Rechten, aber auch mit Pflichten.

Mit der heutigen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts bleibt die Optionspflicht im Grundsatz erhalten. Nur für in Deutschland Geborene, die auch hier aufgewachsen sind, kommt es zu einer maßvollen Anpassung der Optionspflicht. Bei Einbürgerung muss man weiterhin im Grundsatz den ausländischen Pass abgeben. EU-Bürger und Personen, die einen deutschen Elternteil haben, müssen sich auch weiterhin nicht entscheiden.

Die doppelte Staatsangehörigkeit muss auch deshalb die Ausnahme bleiben, weil ein klares Bekenntnis zu Deutschland Parallelgesellschaften verhindern hilft. Eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit würde nicht zu mehr, sondern zu weniger Integration führen. Die CDU/CSU lehnt deshalb heute und in Zukunft eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit ab."

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