Begriffserklärung: Kassamarkt

Der Kassamarkt ist ein Begriff an der Börse und bezeichnet einen Ort, an dem das Angebot und die Nachfrage von sogenannten Spotgeschäften aufeinandertreffen. So wird der Kassamarkt auch Spotmarkt, Lokomarkt oder auch Effektivmarkt genannt.

Am Kassamarkt werden sowohl Devisen und Wertpapiere als auch Waren als Handelsobjekte gehandelt. Die Erfüllungsfrist der Abschlüsse am Kassamarkt muss gegenüber dem Terminmarkt sofort oder ganz kurzfristig erfüllt werden. In Deutschland liegt die Erfüllungsfrist am Kassamarkt bei maximal zwei Börsentagen. Der Käufer von Devisen, Wertpapieren oder Waren muss den Gegenwert hierfür also innerhalb von zwei Börsentagen dem Verkäufer zur Verfügung stellen. Für das verhandelnde Objekt dagegen wird eine Handelseinheit festgelegt, welche am Kassamarkt mindestens umgesetzt werden muss.

Die Unterteilung des Kassamarktes für Wertpapiere speziell an der Frankfurter Börse geschieht in den regulierten Markt und in den Open Market.

Dabei handelt es sich beim regulierten Markt um einen organisierten Markt. Hier sind die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten gesetzlich geregelt. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz sowie in der Börsenordnung von Gesetz her geregelt. Den regulierten Markt kennt man seit dem 1. November 2007.

Der Open Market ist die Bezeichnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Hierbei handelt es sich nicht um einen organisierten Markt im privatrechtlichen Sinn und auch kein regulierter Markt im EU-Markt. Der Open Market ist ein börsenregulierter Markt. Neben den Voraussetzungen am Freiverkehr müssen Unternehmen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, bevor diese im Open Market gelistet werden können. Erfüllt ein Unternehmen alle Voraussetzungen so ist dieses sowohl für den Parketthandel als auch für den elektronischen Handel zugelassen.zurück zur Übersicht

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