Bezugsrecht, Bezugsverhältnis
Das Hauptziel des Bezugsrechts ist es, dem Altaktionär zu garantieren, dass er trotz der Kapitalerhöhung anteilig (prozentual) unverändert am Aktienkapital der Aktiengesellschaft beteiligt bleibt. Dieses wird durch das sogenannte Bezugsverhältnis sichergestellt. Mit der Mitteilung über die bevorstehende Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten teilt die Aktiengesellschaft dem Altaktionär mit, wie viele neue Aktien ihm für seine alten Aktien zustehen. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist die Höhe des Kapitals, das die Aktiengesellschaft durch die Bezugsrechtsemission erzielen möchte.
Das Bezugsverhältnis wird durch zwei Zahlen angegeben, welche einfach aussagen, für wie viele alte Aktien wie viele neue Aktien jeder Altaktionär erwerben kann. Ein Bezugsverhältnis kann wie folgt aussehen: 3:1 (für drei alte Aktien gibt es eine neue Aktie) oder aber 5:2 (für fünf alte Aktien zwei neue Aktien). Somit kann ein Bezugsverhältnis bei einer Anzahl alten Aktien dazu führen, dass nicht alle Bezugsrechte ausgeübt werden können. Diese „überschüssigen“ Bezugsrechte kann der Altaktionär verkaufen oder eventuell welche dazu kaufen.
Für die Entscheidung, was er mit seinen Bezugsrechten macht, hat der Altaktionär eine 14-tägige Bezugsfrist. Er darf alle Bezugsrechte ausüben, alle Bezugsrechte verkaufen oder Teile davon ausüben und den Rest verkaufen. Da die Bezugsrechte an der Börse handelbar sind, regelt die Nachfrage deren Preis.zurück zur Übersicht