Per Jahreswechsel 31.08.2017 12:44:00

Österreichs Alternative Investmentfonds managten 125 Milliarden Euro

Darin enthalten sind auch Vermögenswerte aufgrund von Hebelfinanzierungen durch Derivate, Kreditaufnahme oder Wertpapierleihgeschäfte. Der Nettoinventarwert (NAV) stieg auf 95 (2015: 89,5) Mrd. Euro, geht aus einer Marktanalyse der Finanzmarktaufsicht FMA hervor.

Zum Jahresultimo 2016 unterstanden 46 (48) Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) in Österreich der Aufsicht der FMA. Davon verfügten 26 (27) über eine FMA-Konzession, 20 (21) hatten sich einem im Vergleich zur Konzessionierung vereinfachten Registrierungsverfahren unterzogen. Vier (drei) AIFM hatten eine Zulassung als Verwalter von European Venture Capital Funds. Zusammen verwalteten sie 1.045 (1.036) Alternative Investmentfonds (AIF), teilte die FMA am Donnerstag mit.

Unter den AIF finden sich fünf Hedgefonds (NAV: 186 Mio. Euro), 14 Immobilienfonds (6,9 Mrd. Euro), 20 Private-Equity-Fonds (628 Mio. Euro), 467 Dachfonds (37,4 Mrd. Euro) sowie 539 weitere Fonds mit gemischten Investmentstrategien (49,9 Mrd. Euro). 999 AIF fallen unter das Investmentfondsgesetz 2011(87,2 Mrd. Euro), zehn unter das Immobilien-Investmentfondsgesetz (6,6 Mrd. Euro).

Die Anteilscheine der AIF werden zu 86 Prozent von professionellen Anlegern gehalten, darunter insbesondere Pensionskassen und Versicherungen und zu 14 Prozent von Privatkunden. Insgesamt haben 248 der 1.045 verwalteten AIF auch Privatkunden als Anleger. Unter diesen AIF sind Privatkunden in erster Linie in Dachfonds nach dem InvFG 2011 und Immobilienfonds nach dem ImmoInvFG investiert.

Die österreichischen AIF sind überwiegend in Vermögenswerte in Europa (64 Prozent) und Nordamerika (14 Prozent) investiert, dabei vorwiegend in Wertpapiere, Investmentfondsanteile und Derivatgeschäfte (91 Prozent) sowie auch in physische Vermögenswerte wie Immobilien (4 Prozent). Mehr als die Hälfte aller AIF setzen keine Hebelfinanzierung ein. Lediglich drei Hedgefonds setzen aufgrund ihrer Anlagestrategie Hebelfinanzierung in beträchtlichem Umfang gemäß gesetzlicher Definition ein.

(Schluss) ggr/kan

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