Coronahilfen 16.06.2020 17:09:00

Antrag für 2. Familientranche bereits ohne Richtlinie

Antrag für 2. Familientranche bereits ohne Richtlinie

Für die zweite Tranche des Familienhärtefonds können - und sollten - bereits Anträge gestellt werden, auch wenn die Richtlinie dafür noch nicht vorliegt, meint der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger in der "Wiener Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). Diese Coronahilfe ist für Eltern reserviert, die bereits vor dem 28. Februar arbeitslos waren und bisher nichts bekommen haben.

50 Euro pro Kind und Monat für maximal drei Monate können diese Eltern "zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten" - aus dem mit in Summe mit 60 Millionen dotierten Familienhärteausgleich. Der erste Teil der Hilfe ging an Kinder, deren Eltern durch die Coronakrise nach dem 28. Februar die Arbeit verloren haben. Dafür können seit 15. April Anträge gestellt werden, seit Anfang Juni wird Geld überwiesen.

Zur zweiten Förderschiene für schon länger arbeitslose Eltern liegt zwar seit 5. Mai das Gesetz vor. Aber die angekündigte Richtlinie, mit der die Voraussetzungen definiert werden sollen, fehlt noch. Bußjäger geht jedoch davon aus, dass auch diese Eltern nicht noch länger warten müssen: Denn im Gesetz steht, dass Eltern mit Hauptwohnsitz Österreich und Familienbeihilfe für zumindest ein Kind "anspruchsberechtigt" sind.

Das bedeute aus Sicht der Juristen einen Rechtsanspruch. Und somit könne auch ein Antrag gestellt werden - mit Hinweis auf die Gesetzespassage (Paragraf 38a, Ziffer 9 Familienlastenausgleichsgesetz), einzubringen beim Arbeits- und Familienministerium. Bekommt man eine negative Antwort, kann man den Bescheid anfechten, meint der Jurist.

Ein schneller Antrag könnte deshalb Sinn machen, weil die 150 Euro Härteausgleich möglicherweise in den neu angekündigten Familienbonus von zweimal 360 Euro inkludiert werden könnten. Hat man den Antrag bereits gestellt, könnte ein Aufgehen in künftige Leistungen (auch mit einer Gesetzesänderung) verfassungsrechtlich problematisch sein, meint Bußjäger.

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