"Musk-Effekt" 10.10.2022 23:59:00

Vorwurf der Kursmanipulation von Dogecoin: Klageschrift gegen Musk ausgeweitet

Vorwurf der Kursmanipulation von Dogecoin: Klageschrift gegen Musk ausgeweitet

• Ursprüngliche Klageschrift wurde erweitert
• Studie weist "Musk-Effekt" auf Dogecoin nach
• Schadenersatzforderung in Millionenhöhe


Die ursprüngliche Klageschrift wurde bereits im Juni diesen Jahres eingereicht und wird unter "Johnson et al gegen Musk et al, U.S. District Court, Southern District of New York, No. 22-05037" in Manhattan geführt.

Konkret wird Elon Musk vorgeworfen, ein Schneeballsystembetrieben zu haben, um den Kurs der Cyberdevise nach oben zu treiben und im Anschluss abstürzen zu lassen. Musks positive Kommentare in Interviews und via Twitter - er erkläre den Dogecoin unter anderem zu seiner "Lieblings-Kryptowährung" - hatten den Dogecoin-Kurs immer wieder beflügelt. Allerdings stürzte er ab, nachdem der Milliardär die Cyberdevise in der Sendung "Saturday Night Live" als Schwindel bezeichnet hatte.

Erweiterung der Klageschrift gegen Elon Musk

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, seien laut ursprünglicher Klageschrift auch die beiden Musk-Unternehmen Tesla und SpaceX an der Manipulation beteiligt. Erweitert wurde der Kreis der Beklagten unter anderem um die Firma Boring Company, die ebenfalls dem Milliardär gehört. Auch die Dogecoin Foundation gehört nun, laut der aktuellen Erweiterung der Klageschrift, zu den Beklagten. Sie wurde laut eigener Angaben auf der Homepage 2014 von Mitgliedern des Dogecoin-Teams gegründet und ist als gemeinnützig eingestuft.

Laut neuer Klageschrift hätten die Beklagten auf Kosten der übrigen Dogecoin-Investoren Milliarden US-Dollar mit einer Währung verdient, von der sie gewusst hätten, dass sie ausschließlich auf Marketing beruhe: "Die Beschuldigten wussten seit 2019, dass Dogecoin keinen Wert hat, haben aber trotzdem für Dogecoin geworben, um von seinem Handel zu profitieren." Eine offizielle Pressemitteilung von den Musk-Firmen resp. Elon Musk selbst zu den neuen Vorwürfen gibt es bisher nicht.

Auf Twitter schrieb Elon Musk am 19. Juni zum Zeitpunkt der ursprünglichen Klageeinreichung lediglich, er würde Dogecoin weiter unterstützen.

Dogecoin-Kurs: Der "Musk-Effekt"

Einen Zusammenhang zwischen Elon Musks Äußerungen und dem Kurs der Kryptowährung weist auch eine Studie aus Hamburg nach: Das Blockchain Research Lab zeigt anhand von 46 kryptobezogenen Tweets den sogenannten "Musk-Effekt" auf den Dogecoin-Kurs auf. Das Krypto-Urgestein Bitcoin hingegen zeigte sich von Musks Äußerungen unbeeindruckt. Die Autoren kommen zu dem eindeutigen Schluss, "dass die Tweets von Elon Musk den Kryptowährungsmarkt beeinflussen. […] Ein einziger Tweet kann eine große Bewegung im Preis und Handelsvolumen einer Kryptowährung auslösen, was Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes aufwirft." Musks Kommentare deuteten auf einen Konflikt zwischen Redefreiheit und moralischem Schutz der Anleger in einem nicht ausreichend regulierten Kryptomarkt hin, so die Autoren.

Aneinandergeraten ist Elon Musk in der Vergangenheit auch bereits mehrfach mit dem Dogecoin-Mitgründer Jackson Palmer, der sich von Musks Tweets genervt zeigte und eigennützige Motive hinter den Äußerungen vermutete. Musk sei ein "Gauner", der eine Vision verkaufe, die er in Zukunft vielleicht gar nicht erfüllen könnte. Palmer bezieht sich dabei nicht nur auf Äußerungen zu Kryptowährungen, sondern auch auf Musks Visionen für Tesla.

Schadenersatzforderung der Inverstoren

Der ursprünglich als Persiflage auf Kryptowährungen kreierte Dogecoin mit dem Hundelogo wurde durch Elon Musk weltweit bekannt. Nun wird der Milliardär auf Schadenersatz von 258 Milliarden US-Dollar verklagt. Dies entspricht ungefähr dem dreifachen des geschätzten Kursverlusts des Dogecoin seit Mai 2021. Seit Mai 2021 hat der Dogecoin rund 90 Prozent verloren, derzeit notiert er noch bei 0,062 US-Dollar (Stand 9.10.2022).

Redaktion finanzen.at

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