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Know-Your-Customer-Regeln |
30.12.2020 22:32:00
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Frankreich sagt Anonymität bei Krypto-Brokern den Kampf an
• Regierung besorgt, Cyberdevisen könnten für Terrorfinanzierung und Geldwäsche genutzt werden
• Schärfere KYC-Regeln beenden Anonymität
Bisher war Frankreich Digitalwährungen gegenüber äußerst aufgeschlossen. Das zeigte ein vor Kurzem veröffentlichter erster Bericht der Europäischen Blockchain-Beobachtungsstelle in dem es um die aktuellen Updates und Entwicklungen des Europäischen Blockchain-Ökosystems geht.
Frankreich attraktiver Blockchain-Standort
So geht aus dem Bericht hervor, dass das Land schon seit Jahren versuche, sich zu einem Tech-Zentrum innerhalb Europas zu entwickeln und die Blockchain-Technologie als einer der ersten EU-Staaten anerkannte. Der Entwicklung dieser neuen Technologie hat Frankreich mithilfe eines für diesen Zweck eingerichteten Staatsfonds mit 300 Millionen Euro Unterstützung gewährt. Mittlerweile zählt das Land über 170 Startups, die sich der Blockchain-Technologie verschrieben haben. Eines der bekanntesten dürfte der Wallet-Anbieter Ledger sein.
Neue Regelung könnte das Aus für Anonymität bedeuten
Obwohl Frankreich dem innovativen Krypto-Thema also durchaus offen gegenüber steht, sind auch die Bedenken der Regierung hinsichtlich der Nutzung von Kryptowährungen zum Zweck der Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus nicht weniger groß. Deshalb entschied sich die französische Administration für Anbieter von Krypto-Transaktionen in Frankreich strengere KYC-Regeln (Know-Your-Customer) aufzustellen. Umgesetzt werden sollen diese bis Mitte nächsten Jahres. Wie aus der Pressemitteilung des französischen Finanzministeriums hervorgeht, habe sich der Minister Bruno le Maire für diesen Schritt entschieden, da bei der erfolgreichen Zerschlagung eines Terrornetzwerks im September 2020 festgestellt worden sein, dass die Täter Kryptowährungen für ihre Zwecke genutzt hätten.
Aus diesem Grund wird es künftig für Krypto-Broker verpflichtend sein, ihre Kunden einer Identitätsprüfung zu unterziehen. Anonyme Kundenkonten sind damit nicht mehr hinnehmbar. Darüber hinaus wird es für Krypto-Unternehmen auch verpflichtend, bei Bedarf mit Geheimdiensten zu kooperieren sowie Krypto-Assets einfrieren zu lassen. Die neue Regelung gilt dabei für Anbieter, die das Umtauschen von Kryptowährungen in andere Cyberdevisen sowie in Fiat-Geld anbieten. Daneben gelte die Regulierung ebenso für internationale Unternehmen oder Akteure, die auf dem französischen Krypto-Markt mitmischen wollten. Damit dürfte es mit der Anonymität im Bereich der Cyberdevisen, zumindest was Frankreich angeht, erst einmal vorbei sein. Allerdings könnte der Schritt langfristig gesehen zu einer noch schnellere Adaption von Digitalwährungen führen, schließlich schrecken aktuell noch viele große Unternehmen und institutionelle Investoren vor der Nutzung von Kryptowährungen zurück. Werden jedoch Bedenken wegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung aus dem Weg geräumt, könnten die Cyberdevisen langfristig sicher auch davon profitieren.
Redaktion finanzen.at
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