Coreo begibt Optionsanleihe im Volumen von 20 Mio. Euro und forciert damit Wachstumskurs
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DGAP-Ad-hoc: Coreo AG / Schlagwort(e): Anleihe
Coreo begibt Optionsanleihe im Volumen von 20 Mio. Euro und forciert damit
Wachstumskurs
20.12.2017 / 22:39 CET/CEST
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Coreo begibt Optionsanleihe im Volumen von 20 Mio. Euro und forciert damit
Wachstumskurs
Frankfurt am Main - 20. Dezember 2017 - Die Frankfurter Coreo AG (ISIN:
DE000A0B9VV6) hat heute beschlossen, zur Finanzierung des weiteren Wachstums
eine Optionsanleihe zu begeben. Die Optionsanleihe beinhaltet eine
Kombination aus einer Anleihe im Volumen von 20 Mio. Euro mit einem Kupon
von 10 % p. a. und 640.000 Optionen auf eine entsprechende Anzahl Aktien der
Gesellschaft zu einem Ausübungspreis von 2,50 Euro je Option/Aktie. Die
Optionsanleihe wurde vollständig bei Investoren der Serengeti Asset
Management LP, einer bei der United States Securities and Exchange
Commission (SEC) registrierten Investmentgesellschaft, platziert.
Das Coreo-Management sieht in der Begebung einer Optionsanleihe eine sehr
gute Möglichkeit, Kapital für weiteres Wachstum zu erhalten, ohne die
Aktionäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verwässern. Der Erlös der Anleihe
soll unmittelbar in aussichtsreiche Immobilienprojekte fließen, von denen
Coreo einige bereits exklusiv verhandelt.
Über die Coreo AG
Mit der Wandlung zur Coreo AG richtet sich die aus dem
Technologie-Beteiligungsunternehmen Nanostart AG hervorgegangene
Gesellschaft strategisch neu aus. Ziel ist der Aufbau eines wertbeständigen
Immobilienportfolios von ausgewählten Gewerbe- und Wohnobjekten.
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es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im
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(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
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Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes
nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die
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Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der
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Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie
2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie
2010/73/EU).
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger
mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii)
Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise
rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
"qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur
qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot
oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in
keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren
Inhalt handeln.
Kontakt:
Coreo AG
Andrea Börner
Investor Relations
Grüneburgweg 18
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T: +49 (0) 69 219396-0
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Coreo AG
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Internet: www.coreo.de
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