13.12.2018 15:36:44

Zwangsabfindung für Altaktionäre der Linde AG durchgewunken

FRANKFURT (Dow Jones)--Die außerordentliche Hauptversammlung von Linde hat den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out nach der Fusion mit dem US-Konzern Praxair mit 99,58 Prozent Zustimmung beschlossen.

92 Prozent der Linde-AG-Aktionäre wollten den Zusammenschluss mit Praxair und hatten ihre Aktien zum Umtausch in die neue Linde plc eingereicht. Die restlichen 8 Prozent verzichteten darauf und werden jetzt mit 189,46 Euro je Anteil zwangsabgefunden. Die Aufstockung um 1,22 Euro hatte der Konzern Anfang der Woche angekündigt. Die kartellrechtlich notwendige Veräußerung von Firmenteilen hatte etwas mehr eingebracht als gedacht. Die neue Linde kostet die Barabfindung rund 3 Milliarden Euro. Die Aktie der Linde AG liegt aktuell bei 193,20 Euro.

Aktionärsschützer rechnen allerdings damit, dass der Beschluss angefochten wird. Das wird an der Fusion zwar nichts ändern, aber die Restaktionäre könnten vor Gericht möglicherweise eine Prämie auf die offerierte Barabfindung herausholen.

Innerhalb der Umtauschfrist hatte Linde angeboten, dass jeder Aktionär 1,54 Aktien der neuen Linde plc bekommt. Diese notierte am Donnerstag bei 141,65 Euro. Die Minderheitsaktionäre werden aus der neuen Holding herausgedrängt, weil die zukünftige Konzernstruktur vereinfacht werden soll. Das spare Aufwand und Kosten, sagte der derzeitige Vorstandsvorsitzende der Linde AG, Aldo Belloni.

Die Integration des operativen Geschäfts von Linde und Praxair könne erst beginnen, wenn die sogenannten Hold Separate Order der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) ausläuft, sagte Belloni. Weil das ursprünglich geschnürte Verkaufspaket den US-Behörden nicht ausgereicht hatte, mussten Linde und Praxair weitere schmerzhafte Zugeständnisse machen. Laut Linde umfassen die Veräußerungen in den USA insbesondere den Verkauf des nahezu gesamten US-Bulkgeschäfts sowie Verkäufe aus den Geschäftsbereichen Kohlenstoffmonoxid, Wasserstoff, Synthesegas und Dampfreformierung.

Die FTC hat die Verkäufe mit einer Frist versehen: Sie müssen bis zum 29. Januar vollzogen werden. Sollten die Konzerne das nicht schaffen, würden diese Unternehmensteile nach Vorgaben der Behörde verkauft. Die Fusion würde daran nicht scheitern. Bis zu dieser Frist sollen die Fusionspartner ihre Geschäfte noch unabhängig voneinander weiterführen. Nach Fristablauf wird zudem Vorstandschef Belloni aus dem Vorstand ausscheiden.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/cbr/bam/smh

(END) Dow Jones Newswires

December 13, 2018 09:37 ET (14:37 GMT)

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