06.12.2022 13:47:41

ZEW: Rückenwind für Schuldenfinanzierung neuer EU-Programme

Nach dem Scheitern der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Coronafonds sieht das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Rückenwind für Unterstützer von gemeinsamen europäischen Anleihen. "Diese Entscheidung aus Karlsruhe stärkt diejenigen, die in Zukunft vermehrt europäische Aufgaben über Schulden finanzieren wollen", erklärte ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zwar stelle das Gericht klar, dass eine Schuldenfinanzierung allgemeiner Haushaltsaufgaben nicht zulässig wäre. "Faktisch ist der Karlsruher Spruch aber grünes Licht für andere, auf besondere Ausgabenzwecke zugeschnittene, europäische Verschuldungsfenster. Mit diesem Rückenwind aus Karlsruhe wird der Druck aus Brüssel auf die Bundesregierung nun wachsen, den Weg für die Schuldenfinanzierung neuer EU-Programme frei zu machen", sagte Heinemann.

Das Gericht habe es sich bei der Prüfung der für Deutschland sich ergebenden Haftungskonsequenzen zu leicht gemacht. In seiner Begründung schließe die Mehrheit des Zweiten Senats aus, dass es auf Dauer zur deutschen Haftung für ausfallende Beitragszahlungen anderer Mitgliedstaaten kommen könnte. "Diese Sichtweise fußt aber auf der optimistischen Annahme, dass es in der Europäischen Union bis zur finalen Tilgung des Fonds im Jahr 2058 zu keinen Insolvenzen von Mitgliedstaaten oder harten Austritten aus der Union kommen wird. Zahlreiche Analysen belegen aber, dass etliche EU-Staaten mittelfristig ein gravierendes Schuldentragfähigkeitsproblem haben", warnte Heinemann.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

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December 06, 2022 07:47 ET (12:47 GMT)

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