03.09.2020 19:23:42

Wirecard-Skandal: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen FT-Journalisten ein

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gegen die Journalisten der Financial Times, Dan McCrum und Stefania Palma, eingestellt. In dem Zeitraum vom 30.Januar bis zum 7. Februar 2019 veröffentlichten die Journalisten mehrere Artikel, die sich auf die Wirecard AG und deren Geschäftsgebaren bezogen. Wesentlicher Inhalt war, dass der Verdacht bestehe, dass durch Wirecard-Tochterfirmen in Singapur und die dort beschäftigten Verantwortlichen verschiedene undurchsichtige Geschäfte durchgeführt worden seien, so die Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Und dies insbesondere mit dem Ziel, reale Geschäftsvorfälle vorzutäuschen, die so nicht stattgefunden hätten.

Nach den Artikeln stürzte der Aktienkurs von Wirecard ab und verlor in wenigen Tagen fast die Hälfte seines Wertes. Diesbezüglich hatte bereits die Wirecard AG selbst Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet mit dem Verdacht, dass eine verbotene Marktmanipulation vorliege. Durch die Bafin wurden Ermittlungen durchgeführt und Anfang April Strafanzeige unter anderem gegen die beiden Journalisten erstattet. Nach eigenen Ermittlungen kam die Bafin zu dem Schluss, dass die Journalisten bewusst eine "ratierliche Berichterstattung" gewählt hätten, obwohl die Gesamtheit der von ihnen veröffentlichten Artikel bereits vorher bekannt gewesen sein müsste. Zudem sollen sie dies in Kooperation mit Shortsellern vorgenommen haben, um diesen zu ermöglichen, von den zu erwartenden Kursverlusten nach Bekanntwerden der Berichte zu profitieren.

Die Staatsanwaltschaft München I erklärte am Donnerstag weiter, das Ermittlungsverfahren war einzustellen, da sich nach den bisherigen Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte haben feststellen lassen, die die von der BaFin aufgeworfenen Verdachtsmomente hätten stützen können. Im Zuge der Ermittlungen sowie der Ermittlungen in weiteren Verfahren konnte laut Staatsanwaltschaft mittlerweile festgestellt werden, dass die Artikel der Journalisten grundsätzlich zutreffend sind und jedenfalls vom Standpunkt der damaligen Informationslage aus weder falsch noch irreführend gewesen seien. Unmittelbare, konkrete Kontakte mit Shortsellern haben sich nicht ergeben, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Auch hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Beschuldigten Inhalt und Zeitpunkt ihrer Berichte Dritten bekannt gegeben und so Insiderinformationen weitergegeben hätten. Vielmehr deuteten die weiteren Ermittlungsergebnisse darauf hin, dass gegebenenfalls weitere Personen, die sich im Umfeld der Beschuldigten befanden oder vom Erscheinen der Berichte wussten, die entsprechenden Informationen weitergegeben hätten. Die Ermittlungen gegen mögliche Shortseller würden fortgeführt.

Die Bafin teilte als Stellungnahme dazu mit, dass sie keine Einwände gegen die Einstellung erhebe. "Wir hatten der Staatsanwaltschaft bereits bei Anzeigeerstattung im April 2019 mitgeteilt, dass wir - soweit sich eine Marktmanipulation durch kollusives Zusammenwirken zwischen Journalisten und Shortsellern nicht nachweisen lässt - auch möglichen Insiderhandel anzeigen. Diesem Ansatz folgt die Staatsanwaltschaft nun, die dortigen Ermittlungen gegen die Shortseller laufen weiter", erklärte die Bafin.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/cbr/kla

(END) Dow Jones Newswires

September 03, 2020 13:24 ET (17:24 GMT)

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