06.09.2014 15:07:58
|
Winkelmeier-Becker: Selbst ernannte "Scharia-Polizei" verstößt gegen das Strafrecht Paralleljustiz ist keinesfalls zu dulden
"Ein zentrales Element unseres Rechtsstaates ist das staatliche Gewaltmonopol. Dieses System ist von allen Menschen hier zu akzeptieren - unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Dementsprechend haben wir - auf Bestreben von CDU und CSU - im Koalitionsvertrag festgelegt: 'Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.'
Die Handlungen der Radikalrislamisten als selbst ernannte 'Scharia-Polizei' dürften bereits den Straftatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllen. Dieses Gesetz dient dem Schutz der staatlichen Organisationen und der Staatsgewalt. Es soll die Autorität und das Ansehen des Staates dadurch schützen, dass es die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt. Sollte sich in der praktischen Anwendung dieser Vorschrift herausstellen, dass hier Schutzlücken bestehen, wären diese dringend zu schließen."
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/pm/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!