03.04.2021 06:00:00

Wifo: Österreichische Corona-Kurzarbeit vergleichsweise großzügig

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hat die österreichische Corona-Kurzarbeit untersucht und mit den Regelungen in acht weiteren europäischen Ländern verglichen. Das Fazit des Wifo: Die österreichischen Kurzarbeitsregelungen sind "vergleichsweise großzügig", werden breit in Anspruch genommen und konnten noch höhere Arbeitslosigkeit verhindern. Für Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ist das österreichische Modell überhaupt das großzügigste.

Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der COVID-19-Krise sprengt alle historischen Maßstäbe, hält das Wifo fest. Im Jahr 2020 bezogen mindestens 1,2 Millionen Beschäftigte in Österreich Kurzarbeitsunterstützung. Zum Vergleich: Während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 waren 65.000 Arbeitskräfte in Kurzarbeit. Stärkere Verwerfungen am Arbeitsmarkt im Gefolge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie konnten 2020 durch die rasche Einführung der speziell auf die Krise zugeschnittenen Corona-Kurzarbeit verhindert werden, so das Wifo.

Wurde die Kurzarbeit 2008/09 im Gefolge des exportbedingten Konjunktureinbruchs fast ausschließlich von größeren Industrieunternehmen genutzt, setzen in der COVID-19-Pandemie auch Bauunternehmen und Dienstleistungsbetriebe, etwa im Handel, Hotellerie und Gastronomie, auf die Kurzarbeit. Durch die breitere Nutzung erkläre sich auch der deutlich höhere Frauenanteil von 44 Prozent im Jahr 2020 gegenüber nur 19 Prozent im Jahr 2009.

Länder mit temporär aufgelegten Sonderprogrammen - neben Österreich auch die Niederlande, Dänemark und Großbritannien - sehen eine relativ großzügige Ersatzrate für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Diese reiche von einem vollständigen Ersatz des Einkommens (100 Prozent) in Dänemark und in den Niederlanden bis hin zu Ersatzraten von 80 Prozent des Bruttoeinkommens in Großbritannien bzw. 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens in Österreich. Mit der höheren Ersatzrate gehe eine vergleichsweise kurze Programmdauer in der Anfangsphase einher, teilweise mit Verlängerungsoption.

Nach oben hin mit einer Betragsgrenze limitiert ist das Kurzarbeitsgeld in fünf der neun Länder, wobei die Höhe deutlich differiert. In Italien ist die Leistung je nach vorherigem Einkommen mit 940 Euro pro Monat bzw. 1.130 Euro pro Monat gedeckelt. Deutlich höher ist die Obergrenze in Belgien mit bis zu 2.755 Euro pro Monat sowie in Großbritannien mit umgerechnet monatlich höchstens 2.850 Euro. In Spanien variiert die Leistungsobergrenze mit der Anzahl der Kinder, in Deutschland zwischen Ost- und Westdeutschland.

Arbeitsminister Kocher lobt die österreichische Corona-Kurzarbeit im internationalen Vergleich: Denn bei einer Gesamtbetrachtung der Vorteile für Unternehmen (keine Selbstbeteiligung) als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Ersatzrate) zusammen habe Österreich überhaupt das "großzügigste Modell". Die Kurzarbeit habe in der Corona-Krise über eine Million Arbeitsplätze gerettet. Gleichzeitig brauche es laut Wifo-Analyse Strategien zum Ausstieg aus der Kurzarbeit nach der Pandemie.

Die Dauer der Corona-Kurzarbeit wurde im März 2020 auf drei Monate festgesetzt (Phase 1), zuzüglich der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate (Phase 2). Mit 1. Oktober 2020 wurde die Dauer auf sechs Monate verlängert (Phase 3). Ab 1. April 2021 kann Kurzarbeit neuerlich für drei Monate (bis 30. Juni 2021) beantragt werden (Phase 4). In diesem Aspekt ist die Corona-Kurzarbeit restriktiver gestaltet als das alte Kurzarbeitsmodell, das im Verlauf der Krise 2008/09 sukzessive auf bis zu 24 Monate verlängert wurde, so das Wifo.

Der Auslöser der Wirtschaftskrise war nicht strukturell bedingt, weshalb laut Wifo in den am meisten betroffenen Bereichen von keinem massiven Bedarf an Strukturwandel ausgegangen werden kann. Mit zunehmender Dauer der Pandemie können jedoch Effekte auf die Produktionsweise und das Konsumverhalten entstehen und in weiterer Folge einen Strukturwandel der Wirtschaft bewirken. Im Zuge einer absehbaren wirtschaftlichen Erholung könne man die Corona-Kurzarbeit anpassen. Dazu können Phasenmodelle ebenso genutzt werden wie eine Differenzierung der Kurzarbeit nach Art und Ausmaß der Krisenbetroffenheit. Ein Ansatzpunkt, um die Förderung von Kurzarbeit möglichst auf überlebensfähige Arbeitsplätze zu konzentrieren, wäre die Beteiligung der Betriebe an den Kosten der Kurzarbeit.

(Schluss) gru/cri

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