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18.06.2014 22:07:58

Westfalenpost: Wilfried Goebels zu den Beamten-Nullrunden

Hagen (ots) - <p>Diee Verfassungsfrage, ob die rot-grüne Regierung Kraft besser bezahlten Beamten eine doppelte Nullrunde verordnen durfte, bleibt vorerst unbeantwortet. Das Gericht in Münster hat sich in der Anhörung nicht in die Karten blicken lassen, ob die Sanierung des Haushalts einen befristeten Verzicht auf Gehaltserhöhungen für Staatsdiener erlaubt. Die Richter stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Was ist gerecht? Was angemessen? Was zumutbar? </p><p> </p><p>Mehr als 100 000 Beamte in Nordrhein-Westfalen haben Einspruch gegen den aus ihrer Sicht "willkürlichen Schnitt" eingereicht. Dass die Koalition das Gesetz trotz Massenprotesten, Kritik von Sachverständigen und Opposition durchzog, hat viele Landesbeamte tief empört. Aber verstößt das Gesetz wirklich gegen das Alimentationsprinzip und den Leistungsgrundsatz? Hannelore Kraft verfährt stets nach dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Was im Sozialbereich meist gut ankommt, soll nicht für Beamte gelten? </p><p> </p><p>Die Schuldenbremse 2020 zwingt die NRW-Landesregierung, bei den Ausgaben auf die Bremse zu treten. Der Verzicht auf die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses für besser bezahlte Beamte erspart der Landeskasse 700 Millionen Euro pro Jahr. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat angedeutet, dass die Regierung einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Sparen benötigt. Die bisher gestaffelte Tarifregelung könnte durch gleitende Übergänge gerechter werden. Denkbar wäre auch, dass das Gericht für die Zukunft einseitige Nullrunden für Besserverdiener untersagt, um dem Abstandsgebot und dem Alimentationsprinzip gerecht zu werden.</p>

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