17.06.2014 20:52:58

Westfalenpost: Joachim Karpa zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Hagen (ots) - <p>Der Bundesgerichtshof hat Recht gesprochen. Radfahrer ohne Helm haben bei unverschuldeten Unfällen Anspruch auf vollen Schadensersatz. Eine kluge Entscheidung. Warum? Es ging in diesem Fall nicht um oben ohne oder oben mit. Die Versicherung der schuldigen Autofahrerin wollte dem 61-jährigen Unfallopfer auf dem Rad kein Geld zahlen, wollte sparen und suchte eine Variante, billig davonzukommen. Bei Versicherungen kein unübliches Verhalten.</p><p/><p>Wir alle wissen, es gibt keine gesetzliche Helmpflicht. Folglich kann niemand für den Verstoß gegen eine Regel bestraft werden, die es nicht gibt.</p><p/><p>Unter Radfahrern wird heftig diskutiert, ob man mit oder ohne Kopfschutz aufs Rad steigen soll. Dass Fahrradhelme helfen, bei einem Sturz schlimme Kopfverletzungen zu vermeiden, steht zweifellos außer Frage. Das Urteil richtet viel mehr den Blick auf die wachsende Aggressivität im Straßenverkehr. Der PS-Stärkere will um jeden Preis gewinnen. Täglich zu beobachten.</p><p/><p>Müssen sich also Radfahrer in Rüstungen stecken, um Leib und Leben zu schonen. Nein. In den Niederlanden wird es vorgelebt. Hier gibt es keine Helmpflicht. Das Fahrrad gehört zum Stadtbild, entsprechend groß ist die Rücksicht. Davon sind wir hierzulande weit entfernt.</p>

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